15-Jährige entdeckt Eltern in Swingerclub-Video

Bloßgestelltes Paar fordert Entschädigung von RTL II

Ihre Witze, ihre Fürsorglichkeit, ihre Neugier: Teenager schämen sich ohnehin recht häufig für ihre Eltern. Doch das, was einer 15-Jährigen passiert ist, setzt dem Ganzen die peinliche Krone auf: Das Mädchen entdeckte seine Eltern zufällig in einem Online-Video von RTL II – und zwar in einem Swingerclub. Der Sender hatte vergessen, die Gesichter des Ehepaares nachträglich unkenntlich zu machen. Schmerzensgeld gibt es für die Familie trotzdem nicht - wohl aber ein Statistenhonorar.

Nichts Böses ahnend sah sich eine 15-Jährige Youtube-Videos im Internet an – als plötzlich die Gesichter ihrer Eltern auf dem Bildschirm auftauchten. Und zwar in einer höchst peinlichen Situation. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, befanden sich die beiden in einem Swingerclub - und waren einwandfrei erkennbar. Und das, obwohl man dem Ehepaar vor dem Dreh für die RTL-II-Sendung "Exklusiv - die Reportage" versprochen hatte, ihre Gesichter per Bildbearbeitung unkenntlich zu machen. Doch diese Vereinbarung war dem Redakteur wohl leider entfallen, und so wurde der Beitrag ohne schwarze Balken gesendet. Für zwei Wochen war der Film laut "SZ" anschließend im Netz abrufbar. Das bloßgestellte Paar zog vor Gericht - und verlangte Schmerzensgeld.

Doch daraus wird nichts: Der Vorsitzende Richter hielt nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ ein Schmerzensgeld nicht für angebracht. Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts sei eine solche Zahlung nur in Ausnahmen fällig. Und hier hätten doch alle Beteiligten grundsätzlich zugestimmt, dass gefilmt wird. Auf Vorschlag des Richters stimmten beide Seiten jedoch einer gütlichen Einigung zu. Produktionsfirma und Sender zahlen dem Elternpaar 3000 Euro - als Statisten-Honorar und zur Deckung der Anwaltskosten.  Eine solche Zahlung sei durchaus gerechtfertigt, befand der Richter nach Angaben der "SZ". Der Reiz derartiger Beiträge bestehe schließlich darin, dass die Zuschauer wissen: „So sehen solche Leute also aus."

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Hätten die Eltern um mehr Geld kämpfen wollen, hätte ihre Tochter vor Gericht erscheinen und den Anwesenden glaubwürdig machen müssen, welchen Schock der Beitrag bei ihr ausgelöst habe. Vor dieser weiteren peinlichen Situation wollten alle Beteiligten die 15-Jährige offensichtlich bewahren.