Die Zeugin hatte sich im ersten Verfahren mehrfach widersprochen und im zweiten Erinnerungslücken geltend gemacht. Der Vater des Amokläufers muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Waffennarr hatte die Pistole unverschlossen aufbewahrt, mit der sein Sohn 15 Menschen und sich selbst erschoss. Der Bundesgerichtshof kassiert das erste Urteil von einem Jahr und neun Monaten wegen Verfahrensfehlern.
Der Vorsitzende Richter des ersten Verfahrens, Reiner Skujat, trat am Montag selbst in den Zeugenstand. Er schilderte, wie verwundert er damals über die Aussage der Zeugin war. "Das war eine regelrechte Überraschung für alle im Saal." Sie habe hochkonzertiert und flüssig erzählt. Trotz Nachfragen schien sie sicher, dass ihr die Eltern nach der Tat von dem Hass ihres Sohnes und den Tötungsfantasien berichtet hatten. Am zweiten Verhandlungstag habe sie dann "fertig und sichtlich fahrig" gewirkt und ihre Aussage quasi widerrufen.
dpa
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