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Silvio Berlusconi soll ins Gefängnis

Immer wieder Ärger mit der Justiz. Während mehrere andere Verfahren noch laufen, wird Berlusconi in Mailand verurteilt - er soll Beihilfe zur Veröffentlichung vertraulicher Telefongespräche geleistet haben.  

Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist in einem Prozess um die Veröffentlichung vertraulicher Telefongespräche zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das entschied ein Mailänder Gericht am Donnerstag. Berlusconi wird dafür vorerst nicht ins Gefängnis gehen, wenn er Berufung einlegt, womit zu rechnen ist.  

Berlusconi war der Beihilfe zur Veröffentlichung von Telefongesprächen angeklagt, mit denen im Jahr 2005 ein politischer Gegner der Konservativen geschädigt wurde. Sein Bruder Paolo Berlusconi wurde wegen der Veröffentlichungen in seiner Zeitung "Il Giornale" zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.  

In dem offensichtlich von Ermittlern abgehörten und dann illegal veröffentlichten Gespräch soll der Linkspolitiker Piero Fassino den früheren Unipol-Chef Giovanni Consorte zu einer Bankenübernahme ermutigt haben. Die Versicherungsgesellschaft Unipol steht der Mitte-Links-Partei PD (Demokratische Partei) nahe, die stärkster Gegner Berlusconis war. Consorte wurde wegen Insiderhandels in dem Übernahmeverfahren verurteilt.  

Silvio Berlusconi hatte ausgesagt, niemals das besagte Telefongespräch mitgehört zu haben, sonst wüsste er davon. Sein Anwalt Pietro Longo nannte das Urteil das jüngste Beispiel der Feindseligkeit der Mailänder Justiz seinem Mandanten gegenüber. "Ich bin nicht überrascht, wir sind in Mailand", sagte Longo. Berlusconi hat immer wieder beklagt, linke Mailänder Richter und Staatsanwälte verfolgten ihn aus politischen Gründen.  

Für Berlusconi ist es die zweite Verurteilung in erster Instanz in einem Gerichtsverfahren innerhalb weniger Monate. Zu den noch laufenden Verfahren gegen den umstrittenen Mailänder Medienzar und Milliardär gehört vor allem noch das spektakuläre "Ruby"-Verfahren um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch. In dem Prozess wird das Urteil in erster Instanz noch im März erwartet. 

In Italien wird ein Urteil nach drei Instanzen rechtskräftig, sofern der Verurteilte in die beiden möglichen Berufungsverfahren geht.

dpa