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    1,5 Millionen aus dem Bankautomaten: Mann verzockt „Geldgeschenk“

    1,5 Millionen aus dem Bankautomaten: Mann verzockt „Geldgeschenk“ (Bild: Getty Images)Ronald P. traute seinen Augen kaum: Fehlerhafte Kontoinformationen verschafften dem 55-Jährigen an amerikanischen Geldautomaten der „Bank of America“ plötzlich unbegrenzten Geldzugriff. Der Mann aus Detroit ließ sich nicht zweimal bitten und erleichterte diverse Automaten um einen Betrag, der sein Kontoguthaben von lediglich 300 Dollar weit überstieg. Insgesamt hob P. mehr als 1,5 Millionen US-Dollar, umgerechnet etwa 1,3 Millionen Euro, ab. Sein Glück war jedoch nicht von langer Dauer – der Mann wird nun wegen Diebstahls angeklagt.

    Nachdem Ronald P. das großzügige „Geschenk“ beim Glücksspiel verprasst hat, droht ihm nun eine Gefängnisstrafe. 15 Monate wird Ronald P. hinter Gittern verbringen, sollte das Gericht den Mann für schuldig befinden. Denn der unverhoffte Millionär auf Zeit habe genau gewusst, dass der immense Geldbetrag, den er zwischen Dezember 2008 und Mai 2009 aus diversen Automaten abgehoben hatte, nicht sein rechtmäßiges Eigentum gewesen war, zitiert der US-Fernsehsender „ABC“ aus der Anklageschrift. „Die Tatsache, dass der Angeklagte aus einem Impuls heraus gehandelt hat, mindert auf keinen Fall die Schwere seiner Tat“, heißt es weiter. Auch die Spielsucht des 55-Jährigen, der bisher nie polizeilich aufgefallen war, dürfte keine mildernden Umstände bringen.

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    Dennoch könnte auch die „Bank of America“ in die Verantwortung genommen werden. Denn die technische Panne, die dem Mann den grenzenlosen Zugriff ermöglichte, wurde erst 17 Tage, nachdem er erstmals einen größeren Betrag abgehoben hatte, behoben. Dazwischen hatte der Spielsüchtige in mehreren Casinos Beträge zwischen 50.000 und 312.000 Dollar abgehoben. Der Gesamtschaden beläuft sich auf insgesamt 1.543.104 Dollar.

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    Die Ursache für die falsche Einstufung des Kontos des Angeklagten war offenbar ein Bankwechsel. Sollte P. um eine Haftstrafe herumkommen, muss er die Summe dennoch abstottern. Eine Therapie seiner Spielsucht ist ebenfalls eine Auflage der Staatsanwaltschaft: „Wenn er sich nicht um seine Spielsucht kümmert, wird er sich und seiner Familie sehr wahrscheinlich noch mehr finanziellen Schaden zufügen.“

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