Mehr als 1000 Leiharbeiter allein aus der Metallbranche haben bei Gericht Klagen auf höhere Löhne eingereicht. Diese Zahl nannte eine Sprecherin der IG Metall in Frankfurt am Main. Die entsprechenden Verfahren werden demnach vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) geführt. Hintergrund sind Entscheidungen unter anderem des Erfurter Bundesarbeitsgerichts, in denen der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" die Tariffähigkeit abgesprochen worden war.
Den Urteilen zufolge sind sämtliche von der CGZP geschlossenen Tarifverträge unwirksam. Damit können bundesweit zehntausende Leiharbeiter aus unterschiedlichen Branchen rückwirkend höheren Lohn verlangen. Nach dem sogenannten Equal-Pay-Gebot haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Für Arbeitnehmer, die nach CGZP-Tarif bezahlt wurden oder werden, ist dies nun nicht mehr der Fall, weil die Tarifverträge der CGZP unwirksam sind.


