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315 junge Leute verlieren deutschen Pass wegen Optionspflicht

Sorgt für Diskussionen: der Doppelpass-Kompromiss. Foto: Daniel Bockwoldt/Archiv

Die schwierige Wahl zwischen deutschem und ausländischem Pass soll vielen jungen Leuten aus Zuwandererfamilien bald erspart bleiben. Mehrere Hundert haben die deutsche Staatsangehörigkeit aber schon verloren - und mehrere Tausend die ausländische.

315 Menschen büßten bislang wegen der umstrittenen Optionspflicht die deutsche Staatsangehörigkeit ein. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. 5735 junge Menschen gaben demnach ihre ausländische Staatsangehörigkeit wegen der Regelung auf.

Das Kabinett hatte vor einigen Tagen eine Gesetzesänderung zur doppelten Staatsbürgerschaft auf den Weg gebracht. Bislang müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt zunächst den deutschen und einen anderen Pass bekommen, bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese umstrittene Optionspflicht betrifft vor allem Deutsch-Türken. Für viele andere Nationalitäten gelten Ausnahmen.

Die Regelung gilt seit dem Jahr 2000 - und rückwirkend für alle, die seit 1990 in Deutschland auf die Welt gekommen sind. Das heißt, die Auswirkungen griffen erst 2013 in vollem Umfang - für jene aus dem ersten Jahrgang von 1990, die im vergangenen Jahr 23 wurden.

Die Bundesregierung hat inzwischen eine Änderung beschlossen. Die Optionspflicht soll künftig für jene wegfallen, die in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Als Nachweis soll auch ein deutsches Schulabschluss- oder Ausbildungszeugnis reichen.

Vorgesehen ist außerdem eine Härtefallklausel. Wer die genannten Kriterien nicht erfüllt, aber einen «vergleichbar engen Bezug zu Deutschland» hat - etwa durch den Besuch einer deutschen Schule im Ausland - soll ebenfalls die Möglichkeit bekommen, beide Pässe zu behalten. Die Gesetzesänderung muss nun noch durch das parlamentarische Verfahren.

In der Antwort der Regierung heißt es, es gebe keine statistischen Erhebungen, für wie viele Menschen der Optionszwang in Zukunft noch gelten werde. Auch der künftig anfallende Verwaltungsaufwand sei noch nicht genau absehbar.

Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck, der die Anfrage gestellt hatte, kritisierte die Pläne und beklagte sich über den Mangel an Antworten. Der Entwurf stehe auf tönernen Füßen, sagte er der dpa. «Es fehlen statistische Erhebungen zu den deutschen Staatsangehörigen, die weiterhin unter den Optionszwang fallen. Und den Verwaltungsaufwand der Neuregelung will die Bundesregierung lieber noch nicht konkretisieren.»

Noch dazu sei der Entwurf rechtlich zweifelhaft, sagte Beck. «Zwar wurde eilig eine Härtefallklausel gestrickt.» Vorhersehbare Härtefälle seien aber nicht ausdrücklich geregelt. Deshalb müssten sich nun Behörden und Gerichte um die Auslegung kümmern.

Auch der Deutsche Städtetag hatte sich über die unklaren Rechtsbegriffe der Härtefallklausel beklagt und eine Klarstellung gefordert. Die Kommunen mahnten auch, der Verwaltungsaufwand, der nun auf die kommunalen Behörden zukomme, sei beträchtlich. Kritik gab es ebenso daran, dass im Gesetzentwurf keine klare Regelung für jene enthalten ist, die bereits einen Pass abgeben mussten.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen