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Analyse: Keiner will's gewesen sein

Der Verfassungsschutz ist dem Ministerium von Thomas de Maizière untergeordnet. Foto: Stephanie Pilick

Wenn der Staat gegen Journalisten vorgeht, ist das eine heikle Angelegenheit. Schnell entsteht der Eindruck, als wollten staatliche Stellen Medienleute mundtot machen. Mit derart unschönen Dingen mag keiner gerne in Verbindung gebracht werden.

Vor allem nicht, da deutsche Regierende gerne mal Amtskollegen anderswo in der Welt in Sachen Pressefreiheit belehren. Im Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen den Blog Netzpolitik.org ist daher Wegducken angesagt. Die Beteiligten haben sich dabei ihre ganz eigenen Strategien zurechtgelegt, um die Verantwortung von sich zu weisen.

DER VERFASSUNGSSCHUTZCHEF: Hans-Georg Maaßen hat die ganze Sache ins Rollen gebracht. Nachdem Netzpolitik.org in zwei Artikeln vertrauliche Dokumente des Verfassungsschutzes im Internet veröffentlichte, erstattete die Maaßen-Behörde im Frühjahr beim Landeskriminalamt Berlin zwei Anzeigen gegen Unbekannt. Darin tauchten auch die Namen der Blog-Macher auf - lediglich zur Beschreibung der Vorkommnisse, wie es heißt. Das LKA reichte die Anzeigen weiter an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, und die bat den Verfassungsschutz um eine Stellungnahme zu der Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Informationen um Staatsgeheimnisse handele.

Maaßens Amt lieferte dazu ein Gutachten und bejahte die Frage. Es sei dem Behördenchef aber keineswegs darum gegangen, gegen Journalisten vorzugehen, heißt es aus Maaßens Umfeld. Ziel sei gewesen, die undichte Stelle bei Verfassungsschutz, Innenministerium oder im Parlament aufzuspüren, von wo aus die Dokumente an die Blogger gegangen sein könnten. Außerdem sei es allein Sache der Justiz, wie sie mit einer Anzeige weiter umgehe.

DER BUNDESJUSTIZMINISTER: Das Ressort von Heiko Maas erfuhr nach eigenen Angaben schon am 27. Mai von dem Ermittlungsverfahren. Auf Arbeitsebene habe man der Bundesanwaltschaft daraufhin mehrfach Einwände und Bedenken vorgetragen, heißt es aus dem Ministerium. Maas habe sich regelmäßig über den Fall informieren lassen. Als die Ermittlungen vor wenigen Tagen öffentlich wurden, schaltete sich der Ressortchef selbst ein, sprach persönlich mit Range und erklärte danach vor laufender Kamera, dass er große Zweifel an den juristischen Vorwürfen gegen die Blogger habe.

Deutlicher konnte der SPD-Politiker nicht auf Distanz zur obersten deutschen Ermittlungsbehörde gehen. Das Haus von Maas will der Bundesanwaltschaft nun möglichst schnell eine eigene rechtliche Einschätzung zu dem Fall liefern. Die dürfte für den Fortgang des Verfahrens - beziehungsweise sein Ende - entscheidend sein.

DER BUNDESINNENMINISTER: Der Verfassungsschutz ist dem Ministerium von Thomas de Maizière untergeordnet. Der CDU-Politiker will aber erst im Nachhinein von dem Vorgang erfahren haben. Maaßen informierte laut Ministerium zwar vorab die Innenstaatssekretärin Emily Haber und den zuständigen Abteilungsleiter, dass er Anzeige erstatten will. Die beiden hatten demnach keine Einwände, sie bekamen den Wortlaut der Anzeigen allerdings auch nicht vorab zu Gesicht. Dass das Ganze in einem Verfahren gegen die Blogger endete, will die Hausspitze erst vor wenigen Tagen durch die Medien erfahren haben.

De Maizière lässt ausrichten, er halte das Vorgehen von Maaßen für einwandfrei. Allerdings äußert auch der Ressortchef Zweifel an den Landesverrats-Vorwürfen gegen die Journalisten. Das heißt, auch er geht auf Distanz zur Bundesanwaltschaft.

DER GENERALBUNDESANWALT: Auf Harald Range prasselt derzeit am meisten Kritik nieder. Der oberste Chefermittler sieht sich zu Unrecht am Pranger. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft stellt sich die Sache so dar: Nach den Anzeigen des Verfassungsschutzes habe die Behörde zunächst einen «Prüfvorgang» angelegt. Ausschlaggebend für die Einleitung des Verfahrens war dann offenbar das Gutachten des Geheimdienstes: Das konnte Karlsruhe nicht einfach ignorieren. Damit war rein rechtlich betrachtet ein Anfangsverdacht gegeben. An deutliche Warnungen aus dem Justizministerium kann man sich in Karlsruhe laut «Süddeutscher Zeitung» nicht erinnern.

Die Behörde legt außerdem Wert darauf, dass Range schon bei der Einleitung des Verfahrens Mitte Mai - und nicht erst auf Druck von Dienstherr Maas - mit Blick auf die Pressefreiheit entschieden habe, vorerst auf Exekutivmaßnahmen gegen die Blogger zu verzichten und zunächst ein externes und damit objektives Gutachten zu dem Fall abzuwarten. Das Papier aus dem Hause Maas wird nun wohl früher vorliegen. Und die Bundesanwaltschaft hat bereits erkennen lassen, dass davon der weitere Gang der Dinge abhängt. Will heißen: Sehen die Maas-Experten in den veröffentlichten Dokumenten kein Staatsgeheimnis, dürfte das Verfahren wohl eingestellt werden.

Bericht von Netzpolitik.org zu Ermittlungen des Generalbundesanwalts

Stellungnahme des DJV

Bericht von Netzpolitik.org zu Verfassungsschutz-Plänen zum Ausbau der Internetüberwachung

Weiterer Bericht von Netzpolitik.org zu Verfassungsschutzplänen zum Ausbau der Internet-Überwachung