Erlangen/Frankfurt (dapd). Die Gläubiger des insolventen Erlanger Solarkraftwerk-Entwicklers Solar Millennium haben nach Einschätzung des Frankfurter Rechtsanwalts Klaus Nieding durchaus Chancen auf eine Teil-Entschädigung. Es gebe eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Mittel für Anleger zusammenzutragen, sagte der Vize-Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) der Nachrichtenagentur dapd vor der Gläubigerversammlung am Dienstag (15. Mai) in Erlangen.
In der Regel erhielten zumindest die Anleihegläubiger einen Teil ihres Geldes zurück, erklärte er. So hätten beispielsweise die Gläubiger von Lehman Brothers mehr als 30 Prozent ihres Einsatzes zurückbekommen, bei der Gontard & Metallbank seien es sogar 60 Prozent gewesen. "Wie hoch die Quote bei Solar Millennium sein wird, ist natürlich nicht abzusehen. Aber aussichtslos ist kein Fall", betonte Nieding. Er empfiehlt Anlegern, ihre Forderungen auf jeden Fall rasch anzumelden, sofern dies noch nicht geschehen sei.
Fristen beachten
"Für Ansprüche aus der Schuldverschreibung und Zinsen der jeweiligen Anleihe gilt die Regelverjährung von drei Jahren ab Fälligkeit", erklärte er. Wer Schadensersatz aufgrund von Prospekthaftung geltend machen wolle, müsse beachten, dass hier zwischenzeitlich das Gesetz geändert worden sei und zum Teil sehr kurze Fristen gälten. "Hier muss unbedingt ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt den Fall individuell beurteilen", sagte Nieding, dessen Kanzlei seinen Angaben zufolge eine vierstellige Zahl von Geschädigten mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro vertritt und der im vorläufigen Gläubigerausschuss von Solar Millennium sitzt.
"Sinn des Insolvenzverfahrens ist, zu erreichen, dass Anleger nicht leer ausgehen. Allerdings stehen wir noch ganz am Anfang", stellte Nieding klar. Zunächst müssten alle Forderungen angemeldet werden. Gleichzeitig müsse geprüft werden, welche Vermögenswerte noch verfügbar seien und wer möglicherweise für bestimmte Sachverhalte haftbar gemacht werden könne.
Wer seine Interessen nicht selbst vertritt, sollte sich von einer Anwaltskanzlei oder einer Anlegerschutzorganisation wie die DSW oder die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) helfen lassen.
Bei Solar Millennium gibt es schätzungsweise 30.000 Geschädigte, davon etwa 16.000 Anleger, die über sogenannte Inhaber-Teilschuldverschreibungen knapp 227 Millionen Euro investiert haben. Außerdem sind 14.000 Aktionäre betroffen. Letztere haben aber erst dann einen Anspruch auf Zahlungen, wenn die Gläubiger vollständig bedient wurden.
Laut Insolvenzverwaltung haben sich für die Gläubigerversammlung von Solar Millennium bisher etwa 1.700 Anleihegläubiger angemeldet. Wie viele von ihnen tatsächlich erscheinen oder sich vertreten lassen, ist noch unklar.
dapd


