Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermieter von Sozialwohnungen im Streit um Nebenkosten-Abrechnungen gestärkt. Vermieter können demnach säumigen Mieter fristlos kündigen, ohne die besonderen Schutzvorschriften für Kündigungen im freien Wohnungsmarkt beachten zu müssen, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. (Az: VIII ZR 327/11)
Im umstrittenen Fall weigerte sich der Mieter einer Sozialwohnung, eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten um 30,50 Euro zu zahlen. Die mehrfachen Kündigungen des Vermieters hatte das Landgericht Hamburg für unwirksam erklärt, weil seiner Auffassung nach der besondere Schutz von Mietern im freien Wohnungsmarkt auf den preisgebundenen Wohnraum übertragen werden könne. Demnach darf einem Mieter im freien Markt erst zwei Monate nach dessen rechtskräftiger Verurteilung zur Zahlung der erhöhten Miete gekündigt werden.
Dem BGH zufolge darf diese Regel nicht auf Mieter von Sozialwohnungen übertragen werden. Ihre Mieten seien im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt in der Höhe gesetzlich begrenzt und würden gesetzlich kontrolliert. Dies sei bereits ein ausreichender Schutz vor unzulässigen Mieterhöhungen, entschied der BGH.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) bezeichnete das Urteil als "problematisch". Mieter in Sozialwohnungen hätten nun "weniger Rechte als Mieter in frei finanzierten Wohnungen", damit drohten nun "neue Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten", erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten in Berlin.

