Eltern sind nicht zwingend für die Umtriebe ihrer Kinder haftbar zu machen - zumindest, wenn es sich um illegales Filesharing im Internet handelt. Das legte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil fest. Darin heißt es, dass die Erziehungsberechtigten nur dann belangt werden können, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht in gebührendem Maße nachgekommen sind. Will heißen: Wurde das Kind ausdrücklich auf die Illegalität von Datentausch im Internet hingewiesen und ist es aufgrund seines Entwicklungsstandes in der Lage, dieses Verbot zu verstehen, darf den Eltern kein Vorwurf gemacht werden. Erst, wenn berechtigter Grund zum Misstrauen besteht - etwa, wenn bereits eine Abmahnung wegen Filesharing einging - und die Eltern nicht durchgreifen, stehen sie bei einem erneuten Verstoß in der Pflicht und sind haftbar.
Meistgelesene Artikel - Technik
Werden Sie ein Fan von Yahoo! Nachrichten auf Facebook
Tipps der Redaktion
storyGroßzügiges Trinkgeld: 446 Dollar für guten Service
story"Ein dummer Fehler": Politiker fällt auf Nacktfoto herein
storyStinkende Schönheit: Aaspflanze steht in voller Blüte
storyWhatsApp auf dem Computer nutzen und die besten Chat-Alternativen
storyMit der Baggerschaufel über den Fluß
storyWie man ...ein Krokodil besiegt
Verwandte Themen
Quizaction
Neueste Videos
1 - 6 von 200

