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    • Titanic-Chefredakteur Leo Fischer im Interview: Papst "schwer von Begriff"

      "Alles nur ein Missverständnis": Diese abgewandelte Version des umstrittenen Papst-Bildes erschien am Mittwoch auf der Titanic-Website (Bild: Titanic)Ein umstrittenes Papst-Bild auf dem Cover des Satire-Magazins "Titanic" hat für einen beispiellosen Eklat gesorgt. Benedikt XVI. schaltete sich persönlich ein und erwirkte eine einstweilige Verfügung, die "Titanic" verbietet, das Bild weiter zu zeigen. Wir befragten "Titanic"-Chefredakteur Leo Fischer am Tag danach: Seine Antworten sind eine Mischung aus Satire, gespielter Reue - und neuen Frotzeleien gegen den Papst. Er kündigt an: "Titanic" werde sich gegen das Verbot juristisch wehren.

      Die Empörung war gewaltig: "Titanic" hatte den Papst auf dem Cover seiner aktuellen Ausgabe mit einem uringelben Fleck auf der Soutane im Bereich des Schritts gezeigt, begleitet von der Schlagzeile "Die undichte Stelle ist gefunden!" -  eine Anspielung auf die Vatileaks-Affäre. Nachdem der Papst juristisch ein Verbot des Covers erzwang, kam nun prompt die -  gewohnt ironische - Reaktion des Magazins.  Alles sei ein Missverständnis, erklärte Chefredakteur Leo Fischer auf der "Titanic"-Webseite.

      Der

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    • Down-Syndrom: Empörung über neuen Früherkennungstest

      Frau mit Down-Syndrome - "auf schlimmste Weise diskriminiert". (Bild: Fotolia)Ein neuer Test soll es bald Schwangeren leichter machen, bei ihrem Fötus Trisomie 21, das sogenannte „Down-Syndrom“, festzustellen. Binnen der ersten drei Monate können sich werdende Mütter dann – ohne die problematische Fruchtwasseruntersuchung – über den Zustand ihres Kindes informieren. Kritiker schlagen Alarm: Mit dem neuen Verfahren werde die Abtreibung salonfähig, die Selektion menschlichen Lebens vorangetrieben.

      „Dieser Test ist nicht nur in hohem Maße diskriminierend, ich halte ihn auch für illegal“, kritisierte etwa der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete, griff er bei der  Vorstellung eines Rechtsgutachtens das Verfahren scharf an. „Er dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken, sondern einzig und allein der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom.“ Der Test kritisiere Menschen mit dem Syndrom auf schlimmste Weise, so Hüppe weiter, nämlich in ihrem Recht auf Leben.

      Diese Selektion ist allerdings auch

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