WAS IHRE FREUNDE LESEN

    Total Digital

    Datenfriedhof – virtuelles Erbe in sicheren Händen

    Alleine in Deutschland haben bereits zwei Drittel der aktiven Internetnutzer ein Profil in einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder StudiVZ. Was aber passiert mit den Daten, wenn der Profilbesitzer stirbt? Werden die Accounts einfach abgeschaltet oder muss der Nutzer schon zu Lebzeiten vorsorgen? Wir haben bei den Experten nachgefragt.

    Datenfriedhof - virtuelles Erbe in sicheren Händen (Bild: Thinkstock/Montage)Datenfriedhof - virtuelles Erbe in sicheren Händen (Bild: Thinkstock/Montage)

    Wenn ein Mensch stirbt, ist der Nachlass meist testamentarisch geregelt. Was aber geschieht mit seinem virtuellen Erbe? Inzwischen besitzt fast jeder ein Profil bei Facebook, Xing oder Twitter, einen oder mehrere E-Mail-Accounts, einen Blog oder gleich eine eigene Website. Das Datenaufkommen, das die Menschen dort hinterlassen, ist immens. Doch kaum jemand macht sich wirklich Gedanken darüber, was nach seinem Tod mit all den Profilen und Zugängen passieren soll. „Es ist ein Thema, mit dem sich die Leute nicht so gern beschäftigen", bestätigt auch Prof. Dr. Peter Bräutigam, Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings rät er jedem zu einer intensiven Auseinandersetzung mit seinem virtuellen Erbe.

    Nach Einschätzung des Experten ist die Rechtslage ziemlich unübersichtlich. „Grundsätzlich bekommt der Erbe alles, vom Stuhl übers Auto bis hin zu Rechten aus Verträgen", erklärt Bräutigam das Erbrecht in Deutschland. Dazu würden also auch Verträge mit sozialen Netzwerken oder E-Mail-Providern gehören. Allerdings sei noch nicht geklärt, ob beispielsweise ein Facebook-Account eventuell doch so persönlich ist, dass er nicht vererbbar ist. Dazu gibt es bislang weder Urteile, noch Gesetze, die die Aspekte des digitalen Todes regeln. Das bewährte Erbrecht stößt indes an seine Grenzen. „Wir arbeiten hier noch mit Rechtswerkzeugen, die zum Teil über 100 Jahre alt sind", beschreibt der Anwalt die Situation.

    Blick in die Nutzungsbedingungen lohnt

    Wer sich informieren möchte, was mit den eigenen Accounts passieren kann, sollte einen Blick in die AGBs der Anbieter werfen. Allerdings ist auch hier die Lage oft unübersichtlich. „Nur wenige Onlinedienste stellen überhaupt Regeln dazu auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf", erläutert Michaela Zinke, Referentin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Bei Facebook etwa müssen Angehörige Sterbeurkunde oder Todesanzeige vorlegen, dann löscht das Netzwerk den Account des Verstorbenen. Freunde können einen Gedenkstatus beantragen, so dass die Pinnwand des Toten zu einer Art Kondolenzbuch umfunktioniert wird. Xing, das Netzwerk für Geschäftskontakte, setzt das Profil eines Verstorbenen zunächst auf inaktiv. Per E-Mail wird überprüft, ob der Nutzer noch lebt: Antwortet er innerhalb von drei Monaten nicht, geht Xing davon aus, dass das Mitglied wirklich gestorben ist und löscht den Zugang. Grundsätzlich werden Log-In-Daten von Verstorbenen bei Xing nicht weitergegeben.

    Auch Yahoo! hat eine ähnliche Regelung: Wenn der Nutzer seinen E-Mail-Account mehr als vier Monate nicht nutzt, kann der Provider diesen inaktiv stellen und später löschen. Generell ist ein Account bei Yahoo! nicht übertragbar, alle Rechte daran erlöschen mit dem Tod des Nutzers. E-Mail-Anbieter wie Googlemail oder GMX dagegen besitzen gar keine Regelungen für den Todesfall. „Es bleibt eine spannende Entwicklung, hier wird Neuland betreten, indem Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Höchstpersönlichkeit und Erbrecht aufeinanderprallen. Bei diesem Thema ist der Gesetzgeber gefragt", fasst Anwalt Bräutigam zusammen.

    Passwortweitergabe genau abwägen

    Was kann und muss der Internetnutzer also tun, wenn er selbst vorsorgen möchte? Michaela Zinke rät, zunächst eine oder mehrere Personen festzulegen, die das digitale Erbe verwalten sollen. „Darüber hinaus ist es wichtig, alle Passwörter zu sozialen Netzwerken, E-Mail-Accounts, Blogs etc. sowie eine Anleitung, was mit den Daten passieren soll, in einem Briefumschlag sicher zu verwahren", so die Verbraucherschützerin. Wer ganz sicher gehen will, sollte seine Passwörter bei einem Notar aufbewahren und testamentarisch festlegen, was mit seinen Accounts und virtuellen Daten geschehen soll. Professor Bräutigam verweist aber darauf, dass immer die Regelungen des Providers berücksichtigt werden müssen: Das beste Testament allein ist keine endgültige Absicherung.

    Es gibt auch Firmen, besonders im amerikanischen Raum, die sich auf die Verwaltung des digitalen Erbes spezialisiert haben. Die unterschiedlichen Angebote haben laut Michaela Zinke eines gemeinsam: Passwörter und Anweisungen werden gegen eine Gebühr hinterlegt und im Todesfall an Angehörige oder eine andere auserwählte Person weitergegeben. Eine heikle Angelegenheit: „Schließlich gibt der Nutzer einer fremden Firma seine privaten Passwörter, obwohl im digitalen Leben die oberste Maxime gilt: Behalte deine Passwörter für dich, um dich vor Diebstahl und Betrug zu schützen!", so die Verbraucherschützerin. Zudem kann der Nutzer nicht einschätzen, wie sicher das Unternehmen tatsächlich ist, dem er seine Passwörter anvertraut.

    Digitales Grab für ein paar hundert Euro

    Daneben etabliert sich ein weiterer Markt, der auf das digitale Leben nach dem Tod setzt. Es gibt Plattformen für Verstorbene wie Stayalive.com, gegründet vom ehemaligen Focus-Chefredakteur Helmut Markwort. Hier können sich Menschen schon zu Lebzeiten ihr virtuelles Grab anlegen, auch Verwandte und Freunde dürfen ein Profil für einen Verstorbenen einrichten. Dort können dann Fotoalben und Kondolenzbücher angelegt und Beileidssendungen ausgetauscht werden. Wer sich auf diese Weise im Netz verewigen möchte, muss mitunter aber tief in die Tasche greifen: Ein Jahr Mitgliedschaft bei Stayalive.com kostet 19,90 Euro — wer sein Profil für die Ewigkeit behalten möchte, imuss 499,90 Euro bezahlen.