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Falsche fünf Sterne: Ärger über bezahlte Bewertungen und Suchmaschinenwerbung

Alles super? So manche positive Bewertung im Internet ist erkauft. (Screenshot: Amazon)
Alles super? So manche positive Bewertung im Internet ist erkauft. (Screenshot: Amazon)

Volle fünf Sterne bei den Bewertungen im Onlinekaufhaus, die Kaffeemaschine muss doch was taugen! Oder etwa nicht? Bei Bewertungen ist Vorsicht geboten. Sie könnten schließlich nicht von echten Usern stammen, sondern von Unternehmen gekauft worden sein. Shoppingplattformen und Reiseportale im Internet kämpfen vermehrt mit solcher verbotenen Schleichwerbung. Und Suchmaschinengigant Google wird kritisiert, weil bei den Suchergebnissen die bezahlte Werbung zu wenig von den unbezahlten Treffern abgegrenzt sei.

Für die Unternehmen sind die Bewertungen auf Shoppingportalen wie Amazon Fluch und Segen zugleich. Wird das Produkt gut bewertet, kann es zum Verkaufsschlager werden. Halten die User nichts davon, schlagen andere Käufer lieber bei der Konkurrenz zu. Mit demselben Problem haben aber auch Reiseanbieter im Internet zu tun. Schließlich bucht niemand das Hotel, in dem die Gäste Dreck und unfreundlichen Service kritisieren.

Erkaufter Erfolg ist verboten

Angesichts dieses Risikos wollen Unternehmen sich nicht auf die User verlassen und fälschen Bewertungen. Entweder schreiben sie sie selbst oder sie beauftragen Dritte - auch, um die Produkte der Konkurrenz schlecht dastehen zu lassen. Doch damit verfälschen sie den Markt und machen sich strafbar, denn Schleichwerbung ist gesetzlich verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet es, den „Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen“ zu verschleiern. Das heißt, dass der Verbraucher stets erkennen muss, ob es sich da um echte Bewertungen handelt oder um gefälschte, mit denen lediglich der Profit angekurbelt werden soll.

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Bei offensichtlicher Schleichwerbung drohen Abmahnungen von bis zu 2.000 Euro. Erlaubt ist es allerdings, die Kunden zu positiven Bewertungen aufzufordern, solange die User dabei nicht mit Vorteilen geködert werden. Dasselbe gilt auch für Blogs und soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter. „Motivieren wirtschaftliche Vorteile einen Nutzer dazu, einen Kommentar zu verfassen, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß. Das kann übrigens auch schon eine Gewinnchance sein“, schreibt das Technologiemagazin T3n.

Gekaufte Fans sind peinlich für’s Image

Betrügen kann man auf Facebook und Twitter auch, in dem man im Kampf um die Aufmerksamkeit tausende Fans für ein paar Euro kauft. Fans und Follower sind eine Währung, wie es die Sterne und Bewertungen bei Amazon sind, sie suggerieren Beliebtheit. Die aus RTLs Dschungelcamp bekannte Georgina Bülowius machte Schlagzeilen, weil sie innerhalb weniger Tage 70.000 Likes auf ihrer Facebookseite bekam.

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Solche falschen Freunde kann man beispielsweise daran erkennen, woher sie kommen. Wenn eine deutsche Band plötzlich viele tausend Anhänger aus Indien hat, darf deren Echtheit zumindest bezweifelt werden. Bei Georgina kamen die meisten aus Hanoi in Vietnam. Der Handel mit gekauften Likes und Followern boomt weiter. Das ist zwar nicht strafbar, kann dafür aber zu einer peinlichen Imagepanne führen.

Werbung und Suchanzeigen verschmelzen

Ärger wegen Werbung hat derzeit auch der US-Suchmaschinenbetreiber Google. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, die User zu täuschen, in dem auf der Suchergebnisseite die gekaufte Werbung nicht deutlich genug von den nicht bezahlten Treffern abgegrenzt sei. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC forderte 25 Suchmaschinenanbieter wie Google und Microsoft auf, Werbung künftig deutlicher zu kennzeichnen. Die FTC kritisierte, dass die gekauften Treffer lediglich mit einer hellen Hintergrundfarbe hervorgehoben oder die Anzeigen mit einer viel zu kleinen Schriftart markiert würden. Das erkenne der Nutzer dann oft gar nicht.