Verbraucherschutz: Was bringt der „Shopknopf“? (Bild: thinkstock)
Von Gratis-SMS bis Liebeshoroskop, das perfekte Rezept für Apfelkuchen, Routenplaner oder Online-Spiele: Im Internet angebotene, vermeintliche Gratis-Services können schnell unerwartet teuer werden — und zwar regelmäßig. Eine typische Abo-Falle kostet laut Verbraucherzentrale knapp hundert Euro im Jahr. Seit August soll der sogenannte „Shop-Button" selbst gewieften Abo-Fallenstellern das Geschäft vermiesen — auch auf mobilen Endgeräten. Doch schützt der Extra-Klick Verbraucher auch nachhaltig? Wir haben nachgefragt.
„Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass bisher rund 20.000 Deutsche monatlich in eine Abo-Falle getappt sind. Nach Schätzungen einer infas-Umfrage waren es in den Jahren 2009-2011 rund 5,4 Millionen Deutsche", beschreibt Maximilian von der Ahé, Rechtsanwalt bei „mka Recht" in Berlin, die Problematik. Diese erstaunliche Zahl geprellter Bundesbürger wird sich in den kommenden Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit verringern. „Mit dem neuen Gesetz muss jeder Webshop eine Schaltfläche einrichten, auf der deutlich 'kostenpflichtig bestellen' oder eine ähnliche Formulierung steht. Zusätzlich müssen auf derselben Seite der Gesamtpreis sowie seine einzelnen Bestandteile aufgeführt sein", verweist von der Ahé auf die neuen Pflichten der Shop-Anbieter. Außerdem müssen Unternehmen die Verbraucher vor Abschluss des Bestellvorgangs über „die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrags und gegebenenfalls zusätzliche anfallende Liefer- und Versandkosten" informieren, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).
Diese Details sind für Verbraucher vor allem dann wichtig, wenn eine unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Denn wenn ein Shop-Betreiber diese Angaben nicht anführt, kommt kein Vertrag zustande, so der Experte für E-Commerce weiter. Das heißt im Klartext: Wer eine Rechnung bekommt, vorher aber nicht per Mausklick ganz klar einem festen, deutlich ausgewiesenen Preis zugestimmt hat, muss nicht bezahlen.
Doch nur informierte Verbraucher profitieren von der neuen Regelung. Da diese noch keine vier Wochen in Kraft ist, gilt zu befürchten, dass Anbieter von versteckten Abonnements auch weiterhin ihr Glück versuchen und ihre „Kunden" mit Inkassoschreiben und anderen rechtlichen Schritten drohen. „Rechtens ist das dann aber nicht", so von der Ahé. Selbst wenn eine Zahlung bereits erfolgt ist, bestehe nun eine neue Grundlage, das Geld auch im Nachhinein zurückzufordern.
Konsequenzen hat die neue Regelung aber auch für die zahlreichen Webshops in Deutschland, die nichts Böses im Schilde führen. „Die 'kein Button — kein Vertrag'-Regelung ist sehr hart. Wer sich nicht sicher ist, ob die gewählte Beschriftung des Buttons dem neuen Gesetz entspricht, sollte sich dringend fachliche Hilfe holen", rät der Berliner Jurist.
