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    Bundesanwaltschaft greift Michael Buback im Becker-Prozess scharf an

    Ex-RAF-Mitglied laut Plädoyer nicht die Todesschützin

    Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat die Bundesanwaltschaft den Nebenkläger und Sohn des Opfers, Michael Buback, scharf angegriffen. Seine Auffassung, dass Becker die Todesschützin war und der Verfassungschutz seine "schützende Hand" über Becker gehalten habe, sei falsch, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zum Auftakt seines Plädoyers.

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