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    Bundesanwaltschaft prüft Ermittlungen wegen Rohrbomben in Berlin

    Behörde kann Ermittlungen bei Terrorverdacht an sich ziehen

    Nach dem Fund von Rohrbomben am Rande der Demonstrationen zum 1. Mai in Berlin-Kreuzberg prüft die Bundesanwaltschaft die Übernahme der Ermittlungen. "Es wird untersucht, ob unsere Zuständigkeit berührt sein könnte", sagte ein Behördensprecher am Dienstag und bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Tagesspiegels" (Mittwochsausgabe). Die Bundesanwaltschaft kann Ermittlungen an sich ziehen, wenn der Verdacht auf staatsgefährdende Aktivitäten besteht.

    Die Bundesanwaltschaft holt ihrem Sprecher zufolge derzeit Informationen beim Berliner Landeskriminalamt zu dem Fund ein. Die Polizei hatte am Abend des 1. Mai am Rande der linksgerichteten "Revolutionären 1. Mai Demonstration" drei Rohrbomben entdeckt, die laut "Tagesspiegel" mit einem hochgefährlichen Chlorat-Zucker-Gemisch gefüllt waren.

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