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    Bundesrat billigt Gesetz zum Warnschussarrest

    Länderkammer ruft Vermittlungsausschuss nicht an

    Gegen jugendliche Straftäter kann neben einer Bewährungsstrafe künftig auch ein Warnschussarrest verhängt werden. Der Bundesrat billigte das Gesetz, das einen bis zu vier Wochen dauernden Arrest vorsieht. Ein unter anderem von Nordrhein-Westfalen unterstützter Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses, mit dem die Neuregelung gestoppt werden soll, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

    Auch die vom Bundestag ebenfalls beschlossene Neuregelung, dass Jugendgerichte gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen können, billigte der Bundesrat. Die 15-jährige Haftstrafe soll dann möglich sein, wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld als nicht ausreichend erscheint. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit, obwohl dies die zuständigen Ausschüsse empfohlen hatten.

    Der Bundesrat tritt heute zum letzten Mal vor der parlamentarischen Sommerpause zusammen. Dabei stehen unter anderem Gesetzesbeschlüsse zur Vereinfachung des Elterngeldes und zu einer sogenannten Neonazi-Datei zum besseren Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur Abstimmung.

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