Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung der Bankenabgabe eine stärkere Belastung größerer Geldinstitute durchgesetzt. Die Länderkammer stimmte für eine Rechtsverordnung, die gegenüber den Plänen der Bundesregierung in einigen Punkten abweicht. So wurde die sogenannten Zumutbarkeitsgrenze, die den maximal abzutretenden Gewinn regelt, von 15 auf 20 Prozent des Jahresergebnisses hochgesetzt. Kleine Banken wie Sparkassen und Volksbanken profitieren dagegen von einem Freibetrag von 300 Millionen Euro. Bei einer relevanten Bilanzsumme unterhalb dieser Bagatellgrenze sind Geldinstitute von der Abgabe ausgenommen.
Regierung und Bundesrat hatten lange um einen Kompromiss bei der Bankenabgabe gerungen, die Abstimmung in der Länderkammer war mehrfach verschoben worden. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck begrüßte die Einigung bei der Bankenabgabe. Dies trage "zur Stabilität unser Finanzsystems bei", erklärte Beck. Mit der Abgabe soll die Finanzbranche künftig selbst für Krisen vorsorgen. Vorgesehen ist, dass die Kreditwirtschaft abhängig von ihren Gewinnen in einen Notfallfonds einzahlt, mit dem kriselnde Banken vor dem Zusammenbruch gerettet werden können. Die erwarteten Einnahmen liegen bei unter einer Milliarde Euro.


3 Kommentare