Berlin (dapd). Die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz ist nach Einschätzung der Bundesregierung rechtens. Der Geheimdienst komme seinem gesetzlichen Auftrag nach, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Die Bundesregierung sei sich aber auch dessen bewusst, dass dieser Auftrag immer wieder daraufhin überprüft werden müsse, "ob bestimmte Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht", ergänzte Seibert.
Der Sprecher des Innenministeriums, Philipp Spauschus, ergänzte, der Verfassungsschutz handle "im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz". Im Parteiprogramm der Linken gebe es "Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen". Die Partei und ihre Vorgängerorganisation würden bereits seit 1995 beobachtet, und das Bundesverwaltungsgericht habe zuletzt am 21. Juli 2010 die Rechtmäßigkeit dieser Praxis festgestellt. Dies schließe die Beobachtung von Abgeordneten ein.
Der Linke-Vorsitzende Klaus Ernst stellt den Verfassungsschutz hingegen infrage. Dieser sei "überflüssig und gefährlich für die Demokratie", sagte Ernst der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstagausgabe. Ernst kritisierte, der Verfassungsschutz finanziere rechte Gewaltbanden und bespitzele die Abgeordneten einer demokratischen Partei.
dapd


5 Kommentare