Gentests an Embryonen sind in Deutschland auch künftig erlaubt. Der Bundestag beschloss mehrheitlich, dass die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn Paare eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Die Ärzteschaft begrüßte das Votum, während die Kirchen enttäuscht reagierten.
Die Neuregelung zur PID war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte. Eine klare gesetzliche Grundlage gab es dafür bislang aber nicht.
Der Bundestag stimmte nun in dritter Lesung mit 326 von 594 abgegebenen Stimmen dem Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP) und Carola Reimann (SPD) zu, der die PID eingeschränkt erlaubt. Als Voraussetzung dafür gelten neben der genetischen Vorbelastung der Eltern auch die vorherige Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Betroffenen.
Ein ebenfalls fraktionsübergreifender Gesetzentwurf für ein striktes PID-Verbot fand keine Mehrheit. Ein dritter Antrag, der ein grundsätzliches Verbot der Gentests mit absoluten Ausnahmen vorsah, erhielt nur wenig Unterstützung. Der Fraktionszwang war bei der Abstimmung aufgehoben worden, die Abgeordneten entschieden allein nach ihrem Gewissen.
Zuvor hatten Befürworter und Gegner der PID in der rund dreieinhalbstündigen Aussprache nochmals kontrovers und teils sehr emotional debattiert. Die PID-Gegner kritisierten die Gentests als "Selektion" menschlichen Lebens und warnten vor einer Diskriminierung von Behinderten. "Eltern sollen sich nicht entschuldigen müssen, wenn sie kein sogenanntes Musterbaby vorweisen können", sagte Wolfgang Zöller (CSU). Bundestagsvize Katrin Göring-Eckardt (Grüne) warnte vor einer schleichenden Ausweitung der Embryonentests.
Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der Regel vernichtet.
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, begrüßte, dass nun Rechtssicherheit herrsche. Allerdings halte er die Regelung für "zu weit gehend", erklärte er in Düsseldorf. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der katholische Erzbischof Robert Zollitsch, kritisierte, die PID verstoße "gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde".


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