Vor der offiziellen Unterzeichnung des Fiskalpaktes muss nach den Worten von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Frage des Klagerechts bei Vertragsverletzung eindeutig geklärt sein. Bis zur Unterschrift am 1. März müsse die Bundesregierung eine Lösung dafür finden, wie Länder, die sich nicht an den Pakt hielten, vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden könnten. Ansonsten könne sich der Bundestag womöglich der Ratifizierung des Fiskalpaktes verweigern.
"Die Möglichkeit des Bundestags zur Einflussnahme wird am 1. März erschöpft sein. Es bleiben vier Wochen", sagte Lammert der Zeitung "Welt am Sonntag". Danach müsse der Bundestag entscheiden, ob er dem Vertrag zustimmen könne oder nicht. Es gehe um das Recht zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in dem Fall, dass ein Land entgegen dem neuen Pakt doch keine Schuldenbremse einführt. Deutschland hatte für ein Klagerecht der EU-Kommission geworben, sich aber schließlich juristischen Bedenken geschlagen gegeben. Nun müssen die Staaten selbst einander vor Gericht bringen.
Lammert zeigte sich skeptisch. "Die Vorstellung ist treuherzig, dass sich schon irgendein Land finden wird, das klagt." Der Fiskalpakt war zusammen mit dem dauerhaften Rettungsfonds ESM am Montag auf dem EU-Gipfel in Brüssel beschlossen worden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zufolge soll das Land klagen, das die EU-Ratspräsidentschaft inne hat. Das soll in den kommenden Wochen noch geklärt werden.


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