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    CDU-Politiker fordert mehr Opferschutz in Vergewaltigungsprozessen

    Osnabrück (dapd). Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), treibt seine Pläne zur Einschränkung der Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse voran. "Die Medienschlacht im Fall Kachelmann wird nicht ohne rechtspolitische Folgen bleiben", drohte Kauder in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Prozess gegen den Moderator habe verfahrensrechtliche Lücken beim Opferschutz gezeigt, die umgehend geschlossen werden müssten.

    "Ein erster Entwurf für eine Reform liegt bereits vor", sagte Kauder. Demnach solle die Prozessordnung künftig für alle Verfahrensbeteiligten eine Schweigepflicht hinsichtlich nicht öffentlich gemachter Aussagen vorschreiben. Wer sich nicht daran halte, mache sich strafbar. "So wird es deutlich erschwert, dass intime Details aus dem Sexualleben einer Frau von interessierter Seite an die Medien weitergegeben werden", sagte Kauder. Auch Urteilsverkündungen sollen demnach künftig unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen, soweit das Gericht nicht öffentlich gemachte Aussagen des Opfers darin wiedergibt.

    Der Gesetzgeber sei jetzt gefordert, einen effektiveren Opferschutz vor Gericht durchzusetzen. Dazu zähle auch, dass Zeugen künftig wegen "Verletzung opferschützender Vorschriften während eines Prozesses sofort Beschwerde einlegen können".

    dapd

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    11 Kommentare

    • Wolfgang  •  vor 11 Monaten
      wo sind die Kommentare, die es heute Vormittag hier noch gab???????
    • diddiro  •  vor 11 Monaten
      ich frage:
      wer oder was ist Kauder ?

      Täter, Opfer oder nur Blödmann
    • Wolfgang  •  vor 11 Monaten
      Das ist wieder so ein populistischer Politiker-Schnellschuss! Die Sensationspresse wird per Scheckbuch immer an die "Informationen" herankommen, die sie für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse meint haben zu müssen, Außerdem gehört es zu den schmutzigen Tricks sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung, etwas für die jeweilige Seite nützliches "durchsickern" zu lassen um zu diskreditieren. Und: Wer in so einem Prozess Opfer oder Täter ist, muß sich ja oft gerade erst herausstellen. Weshab also von vornherein nur die Zeugin schützen, wenn auch der Angeklagte nur ein Racheopfer sein kann? Beide von vornherein zu schützen bedeutet aber einen solchen Prozeß immer unter Ausschluß der Öfffentlichkeit wie beim Jugendstrafrecht zu führen. Das kann man machen, würde aber den Weg weg vom aus gutem Grund grundsätzlich öffentlichen Prozeß ebnen, denn es gibt ja auch andere äußerst empfindliche Bereiche der Privat- oder Berufssphäre, die Prozeßbeteiligte nicht "veröffentlicht" haben möchten- und das gilt pikanterweise wohl besonders bei Politikern, z.B . bei Bestechungsvorwürfen, Trunkenheitsfahrten oder krummen Geschäften. Und dazu dann auch noch eine Urteilsverkündung unter Ausschluß der Öffentlichkeit geht gar nicht - es sei denn wir wollen in unserer Demokratrie auf breiter Basis Geheimprozesse zulassen - das sind sie dann nämlich. Der öffentliche Prozeß ist eine Errungenschaft, die unbedingt verteidigt gehört. Herr Kauder ist Jurist und sollte das eigentlich wissen.
    • Kräuterhexe  •  vor 11 Monaten
      Erstens weiß ich aus meinem persönlichen Umfeld, dass die hier vorgetragenen überwiegenden Sympathiebekundungen für Herrn Kachelmann zum Glück nicht repräsentativ sind für die Gesamtbevölkerung, sondern dass natürlich sehr viele - Frauen und Männer - sich Gedanken machen, was dieses Urteil für Vergewaltigungsopfer, die ihr Leben lang unter den Auswirkungen der Tat zu leiden haben, bedeutet.
      Und weil das so ist, denke ich zweitens, dass Herr Kauder von der CDU mal wieder eine prima Möglichkeit gefunden hat, seine Partei in ein positives Licht zu rücken und Pluspunkte zu sammeln in einer Situation, wo immer mehr Menschen ein Licht darüber aufgeht, wessen Interessen diese "Volksvertreter" eigentlich vertreten.
    • Elka  •  vor 11 Monaten
      Leider sind es Täterstrategien die behaupten OPFER wÜrden NUR unterstellen Gewalt erlebt zu haben .
      Die Unterstellung--NICHTS gemacht haben zu wollen--geht grundsätzlich von TÄTERN aus !
      Jemand der tatsächlich nichts Grenzverletzendes gemacht hat, wird hinterfragen und
      Mitgefühl mit dem Opfer zeigen wodurch erst eine korrekte Aufarbeitung möglich wird.
      Selbst wenn Medienaufzeichnungen, Beweismittel vorliegen, Zeugenaussagen vorliegen
      UNTERSTELLEN TÄTER den VORWURF der Falschbeschuldigung....
      Es gehen also grundsätzlich von Tätern die Beschuldigungen : das Opfer lügt, beschuldigt mich den Täter,zu Unrecht aus...Unterstellungsbehauptungen FALSCH beschuldigt zu werden ist
      Täterstrategie um Opfer verächtlich und Täter unschuldig zu machen.
    • ....  •  vor 11 Monaten
      Danke, endlich mal einer der mitdenkt. Solche Prozesse am besten ohne Öffentlichkeit. Ich mein wem nutzt das alles über das Intimleben eines anderen zu wissen. Vergewaltigungsopfer brauchen Privatsphäre, sowas gehört in einem solchen Prozess auch dazu. Man muß hier darlegen wie man auf niederträchtigste Weise geschändet wurde. Bei der Vergewaltigung sind oft nur 2 anwesend, bei Prozessen Personen die nichts damit zu tun haben, aber viele Zuhörer die man nicht kennt und man muß sich da seelisch ausziehen lassen, um zu einem Urteil kommen zu können.Auch der sollte man von der Unschuld des Täters ausgehen, braucht er Schutz um wieder ein normales Leben führen zu können. Es kann nicht sein, dass das Opfer zu dem Trauma der Vergewaltigung auch noch das Intimleben ausbreiten muß, dass wäre die Tat nie erfolgt niemand was angeht. Schrecklich genug, wenn einer Frau sowas passiert. Die Rechtslage für sexuelle Straftaten ist noch ein Stiefkind die Dunkelziffer belegt, dass viel zu viele Schweigen und durch schweigen Täter schützen, genauso wie die Rechtsprechung und die Höhe der Strafen es tut, nur durch eine gute Reform finden Opfer vielleicht den Mut sich zu öffnen, um andere auch zu schützen. Auf das einschüchtern beruht doch das Opfer werden, da können sich Täter doch verlassen, aber das muss man aufbrechen, mit Gesetzen und Unterstützung von Opfern, und Opfer sollen sich nicht mitschuldig machen an Straftaten die sie hätten, nur weil sie Täter nie outen.
    • Avandol  •  vor 11 Monaten
      Frage mich auch, wen Hr.Kauder hier als Opfer darstellt. Zeigt nur einmal mehr, das das Urteil in den Köpfen unabhängig von jedem Rechtsgrundsatz gebildet wird. Und bei Vergewaltigungen ist das imemr: Böser Mann, arme Frau.
      Hätte man hier nicht um die Sexpraktiken gewusst, hätte es durchaus sein können, das Hr.Kachelmann schlechter dargestanden oder sogar hätte verurteilt werden können.

      Ich bin allerdings der Meinung, das man die Berichtserstattung generell an Gerichten einschränken sollte. Öffentlichkeit wird bereits dadurch erreicht, das sich Bürger in den Gerichtssaal setzen können. Es ist nicht gefordert, das alle 80 Millionen Bürger daran teilnehmen (müssen, wenn es ständig in Radio und Fernsehen läuft).
    • Hartmut  •  vor 11 Monaten
      Wie soll denn festgestellt werden,wer Täter und wer Opfer ist??? Und wie blöd sind denn diese Politiker ? Alles nur Kauderwelsch-oder ?
    • sascha  •  vor 11 Monaten
      wenn Urteile in diesen Fällen nur noch teiweise veröffentlicht werden sollen, halte ich dies aus 2 Gründen für problematisch:

      1. Der Öffentlichkeitsgrundsatz

      2. Wie soll eine Rechtsmittelkontrolle stattfinden, wenn die Urteile nur teilweise veröffentlicht werden.

      und wie soll eine Veröffentlichung praktisch aussehen, in Fachzeitschriften und auf den Websides der Gerichte:
      teilweise geschwärzt ?
    • arebln  •  vor 11 Monaten
      @VAM: Danke für die Frage!

      Eine vergewaltigte Frau ist Opfer, der Mann als Vergewaltiger Täter.
      Bezichtigt eine Frau absichtlich und gelogener Weise einen Mann der Vergewaltigung ist sie die Täterin. Und der Mann das Opfer, doch hier hat der Mann allein den Schaden an seiner Reputation und Karriere zu tragen!

      Dass im Fall Kachelmann das Intimleben der Frau durchgehechelt wurde, ist ja nun absurd,
      hingegen wusste man alles über Kachelmann.
    • Vam  •  vor 11 Monaten
      ... wer ist hier mit "Opfer" gemeint?
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