Die Fraktionen von Union und FDP haben am Dienstag beschlossen, das Gesetz für das umstrittene Betreuungsgeld in den Bundestag einzubringen. Der Entwurf setze eins zu eins das um, was verabredet worden sei, erklärte der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Max Straubinger.
"Heute ist ein guter Tag für die Familien in Deutschland." Jetzt gelte es, die "ideologische Spaltung in gute und schlechte Eltern zu beenden" und die Sachdebatte ohne Aufregung und Hysterie zu führen. Das Gesetz soll nach dem Willen der CSU vor der Sommerpause verabschiedet werden.
In den Reihen der CDU gab es nach Angaben aus Teilnehmerkreisen bei der Fraktionssitzung dennoch weiterhin Widerstand gegen das Vorhaben: 15 Abgeordnete stimmten gegen die Einbringung des Gesetzes, acht enthielten sich. Im März hatten noch 23 CDU-Parlamentarier gedroht, das Betreuungsgeld im Bundestag abzulehnen. Die Kritiker hätten verschiedene Wünsche vorgetragen, hieß es. Diese würden nun diskutiert, und es sei abzuwarten, ob es noch Ergänzungen zu dem Gesetzentwurf geben werde.
Im Zuge der Debatte um das Betreuungsgeld waren unter anderem Forderungen laut geworden, dieses an regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für die Kinder zu knüpfen und Erziehungsleistungen bei der Rente besser anzurechnen. In diesem Zusammenhang werde auch darüber diskutiert, ob das Betreuungsgeld wegen möglicher Mehrkosten - etwa durch eine Rentenanrechnung - womöglich erst im August 2013 starten könnte, hieß es am Dienstag.
100 Euro Betreuungsgeld sollen nach dem derzeitigen Gesetzentwurf ab Januar kommenden Jahres an Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder im zweiten Lebensjahr nicht in einer öffentlichen Kita betreuen lassen. 2014 soll die Leistung auf 150 Euro erhöht und auf Kinder im dritten Lebensjahr ausgeweitet werden.


