Die Bundesregierung hofft darauf, dass das umstrittene Meldegesetz mit weitreichenden Möglichkeiten zum Adress-Verkauf an Privatfirmen vom Bundesrat gekippt wird. Es sei denkbar, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen an dem Gesetz gibt, die dem Datenschutz stärker Rechnung trügen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Die Länderkammer wird wahrscheinlich am 21. September entscheiden.
Seibert verwies darauf, dass der von der Bundesregierung eingebrachte ursprüngliche Gesetzentwurf anders ausgesehen habe als die schließlich vom Bundestag beschlossene Regelung. Der Anfangsentwurf hatte vorgesehen, dass die Bürger dem Weiterverkauf ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Die abgeänderte und schließlich im Bundestag beschlossene Version sieht hingegen vor, dass die Bürger den Verkauf nur verhindern können, wenn sie ihm ausdrücklich widersprechen.
Die Regierung habe das Gesetz mit guten Gründen in der von ihr abgefassten Weise vorgelegt, sagte Seibert. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich für eine Neufassung des beschlossenen Gesetzes aus. "Der Regierungsentwurf des Meldegesetzes enthielt bewusst eine Einwilligungslösung", sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende der "Passauer Neuen Presse". "Es ist wichtig, dass es einen praktikablen Weg gibt, mit dem die Menschen über die Verwendung ihrer Daten bestimmen können."
Die CSU, mit deren Hilfe das Gesetz am 28. Juni im Bundestag beschlossen worden war, stellte ein Nein im Bundesrat in Aussicht. "Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen", sagte der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer vor einer CSU-Vorstandssitzung vor Journalisten. Er könne sich gar nicht vorstellen, wie das Gesetz in der beschlossenen Form im Bundestag zustande kam.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, die an der Vorlage vorgenommene Änderung sei nicht mit der Bundesregierung abgesprochen. "Es ist an uns vorbei gegangen."
Am Wochenende hatte bereits die SPD erklärt, sie wolle das Gesetz im Bundesrat stoppen. Wenn sich auf der nächsten Sitzung der Länderkammer am 21. September eine Mehrheit dafür findet, kommt es in den Vermittlungsausschuss. Nach einer dortigen Einigung könnten Bundestag und Bundesrat eine Neuregelung beschließen.
Der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) sagte, das Gesetz werde den Bundesrat vermutlich nicht unverändert überstehen. "Bei Adresshändlern sollten die Sektkorken nicht zu früh knallen."
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschuss, Wolfgang Bosbach (CDU), verwies darauf, dass die umstrittene Widerspruchslösung bislang in den meisten Bundesländern gelte. "Darüber hat sich auch niemand in der Vergangenheit aufgeregt", sagte er dem WDR. Deshalb habe auf der Grundlage der bisherigen Ländergesetze eine einheitliche Rechtslage in ganz Deutschland geschaffen werden sollen. Die Zuständigkeit für das Melderecht ist im Zuge der Föderalismusreform von den Ländern auf den Bund übertragen worden.
Der nordrein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) verwies darauf, dass in seinem Bundesland die Einwilligungslösung gelte. "Hier muss der Bund dringend nachbessern", erklärte er in Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen werde den Vermittlungsausschuss anrufen.



