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    Der Kampf des Prinzen zur Lippe um seinen Wald

    Stephan Prinz zur Lippe will seinen Wald nicht für einen Nationalpark hergeben. Die NRW-Landtagswahl entscheidet indirekt auch über Rechte von Grundeigentümern und die Möglichkeiten der Jagd.

    Die Nationalparkplanungen im Teutoburger Wald, sagt Stephan Prinz zur Lippe, bereiteten ihm nach wie vor schlaflose Nächte. Durch seine kategorische Weigerung, seinen in der Planungskulisse gelegenen Wald für einen Nationalpark zur Verfügung zu stellen, ist er zum prominentesten Gegner dieses Projektes geworden.

    Darauf, dass der Prinz nach der nordrhein-westfälischen Landtagswahl am 13. Mai ruhiger wird schlafen können, deutet momentan wenig hin. Die Meinungsforscher sagen eine rot-grüne Mehrheit voraus. Und Rot-Grün hat die eigentlich im Landkreis Lippe vor vier Jahren geborene Nationalparkidee adoptiert. Vor allem für die Grünen ist der Park ein Prestigeprojekt, ein Symbol für den "ökologischen Umbau" des Landes.

    Natürlich, es gibt Unwägbarkeiten. Der Wiedereinzug der FDP, der Partei des Prinzen, in den Düsseldorfer Landtag könnte einen rot-grünen Durchmarsch ins Stolpern bringen. Es wäre allerdings ein kleines Wunder, wenn es so käme, und auf Wunder will der Prinz sich nicht verlassen. Eher schon auf die Rüstung des Rechts.

    1700 Hektar alter Buchenwald aus seinem Besitz läge nach der bisherigen Planung im Zentrum des Nationalparks. Dieser naturnahe Buchenwald ist die naturschutzfachliche Grundlage der Planung, er stellt das schützenswerte Biotop dar, das künftig ohne menschlichen Einfluss seiner natürlichen Entwicklung überlassen bleiben soll.

    Doch damit fangen die Schwierigkeiten an. Nach dem Naturschutzgesetz ist ein solcher "Prozessschutz" nämlich nur auf Flächen in öffentlichem Besitz möglich. Die Ertragseinbußen infolge des Nutzungsverzichts trägt dann die Allgemeinheit, also der Steuerzahler. Der Bund Deutscher Forstleute hat errechnet, dass 10.000 Hektar Wald im Prozessschutz jährlich 3,6 Millionen Euro kosten.

    Wohl wissend, dass er ihn nicht enteignen kann, versprach der grüne Umweltminister Johannes Remmel dem Prinzen, dass dessen Wald nicht dem Prozessschutz unterworfen, sondern als "Managementzone" ausgewiesen werde und weiterhin forstwirtschaftlich genutzt werden könne.

    Das hält der Prinz für leeres Gerede. Es sei unter Naturschutzgesichtspunkten widersinnig, gerade den Kern eines Nationalparks aus dem Schutzregiment herauszulassen. Jeder Naturschutzverband könne das auf dem Weg der Verbandsklage mit guten fachlichen Argumenten angreifen.

    Im Umweltministerium prüft man seit Monaten, wie die Zusagen an Prinz Stephan rechtsverbindlich und rechtssicher zu machen wären. Man hat noch keine Lösung gefunden. Dem Nein des Prinzen zur Einbeziehung seiner Flächen in den Nationalpark steht die Behauptung des Ministeriums gegenüber, man könne den lippischen Besitz auch gegen den Willen des Eigentümers "überplanen", wenn der in seiner forstwirtschaftlichen Tätigkeit nicht eingeschränkt werde. Der Streit wird unweigerlich die Gerichte beschäftigen, wenn der Nationalpark politisch weiter verfolgt wird.

    Politisch allerdings ist die Sache von höchster Komplexität und Delikatesse. Ursprünglich war der Nationalpark Teutoburger Wald eine gut gemeinte Idee von Kommunalpolitikern. Als Fahnenträger dieser Idee tut sich seit Jahren Landrat Friedel Heuwinkel (CDU) hervor, der sich im Kreistag des Landkreises Lippe auf eine schwarz-grüne Mehrheit stützt.

    Der Landwirt, beileibe kein Naturromantiker, sieht im Nationalpark eine "Marke" und ein wichtiges Instrument der Regionalentwicklung. Durch ein Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger ließ er sich bestätigen, dass zusätzliche Wertschöpfung im Tourismus mögliche Verluste in der Forstwirtschaft und Holzindustrie aufwöge. An dieses Gutachten glaubt in der Region heute kaum jemand mehr.

    Die Industrie- und Handelskammern Lippe und Bielefeld gaben ihrerseits ein Gutachten bei dem Hamburger Ökonomen und Spezialisten für Holzwirtschaft Udo Mantau in Auftrag. Dort steht nun, das bergersche Gutachten sei "wirklichkeitsfremd". Die Region, ein europäisches "Cluster" der Forstwirtschaft und Holzindustrie, werde durch den Nationalpark schweren Schaden nehmen.

    Inzwischen haben sich fünf von acht Gemeinden im Kreis Lippe gegen den Park ausgesprochen, 30.000 Protestunterschriften wurden gesammelt, es gab Demonstrationen. In seiner Partei steht Landrat Heuwinkel recht allein da.

    Sein Parteifreund Elmar Brok, Europaabgeordneter und Vorsitzender des CDU-Bezirks Ostwestfalen-Lippe, hat sich zum Wortführer der Nationalparkgegner gemacht. Ein solches Schutzgebiet passe nicht in eine dicht besiedelte Region. Es würde ihren Freizeit- und Erholungswert nicht erhöhen, sondern verringern und der Holzindustrie schweren Schaden zufügen.

    Norbert Röttgen, CDU-Spitzenkandidat und Bundesumweltminister, will das Nationalparkprojekt zwar nicht begraben, es könnte in einem mit ihm verhandelten Koalitionsvertrag ja noch auftauchen. Aber eines sei klar, versprach er bei einem Wahlkampfauftritt in der Region: Über den Nationalpark werde in Ostwestfalen-Lippe und nicht in Düsseldorf entschieden. Ausschlaggebend müssten naturschutzfachliche Gesichtspunkte sein.

    Diese Kriterien sind im Bundesnaturschutzgesetz dargestellt: 20.000 Hektar soll ein Nationalpark wenigstens umfassen, wovon 75 Prozent unter Prozessschutz zu stellen seien. Im Teutoburger Wald und angrenzenden Eggegebirge wäre das nie zu erreichen.

    Größter Grundeigentümer in der Planungskulisse ist der Landesverband Lippe, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die seit der Abdankung des Fürstenhauses 1918 den größeren Teil des fürstlichen Besitzes verwaltet – bis heute, da das Land Lippe seit mehr als 60 Jahren Teil des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Fast die Hälfte der projektierten Fläche gehört ihr.

    Der im geplanten Nationalpark gelegene Wald des Landesverbandes soll gegen Staatswald außerhalb des Parks getauscht werden. Damit wäre das Land größter Eigentümer im Schutzgebiet. Die Wertermittlung der Äquivalenzflächen allerdings erweist sich als schwierig. Vor allem aber: Die Zweifel mehren sich, ob ein solcher Tausch überhaupt rechtens wäre.

    Dieser Tage trat Prinz Stephan mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit, in der es heißt: "Es spricht nach den für das Vermögen des Landesverbandes geltenden Regelungen alles dafür, dass der Landesverband seine Flächen im Wesentlichen behalten und nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung hierüber verfügen kann. Das aber schließt einen Tausch von größeren Forstflächen gegen außerhalb des ehemaligen Landes Lippe gelegene Flächen aus, und zwar selbst dann, wenn hierbei ein angemessener Wertausgleich erfolgt."

    Nach Abdankung des letzten regierenden Fürsten seien per Gesetz die Forstflächen dem damaligen Land Lippe als Rechtsvorgänger des Landesverbandes Lippe mit der "Maßgabe" übertragen worden, "dass bei Änderung des staatsrechtlichen Bestandes des Freistaates Lippe dieses Vermögen und seine Nutzung dem den jeweiligen Freistaat Lippe umfassenden Gebiet allein erhalten bleibt. In dieser Regelung kommt deutlich zum Ausdruck, dass das dem Freistaat Lippe überlassene Grundvermögen auch zukünftig unabhängig von allen staatsrechtlichen Veränderungen seine Gelegenheit im Gebiet des ehemaligen Landes Lippe behalten soll."

    Zwar hätten sich die staatsrechtlichen Verhältnisse insbesondere durch Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen geändert. Bestehendes lippisches Landesrecht sei dadurch aber nicht aufgehoben worden.

    Janbernd Oebbecke, der Direktor des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Münster, bestätigt diese Rechtsauffassung. Ohne Gesetzesänderung sei ein Flächentausch unzulässig. Eine Änderung des Gesetzes aber hätte "gravierende Veränderung des Charakters des Landesverbandes Lippe" zur Folge. Das heißt: Der Landesverband muss den ehemaligen lippeschen Besitz zusammenhalten.

    Der juristisch-politische Verhau um den geplanten Nationalpark ist dichter als der Buchenurwald je werden könnte. Im wahrscheinlichen Falle einer Regierungsbeteiligung werden die Grünen aber kaum von dem Projekt ablassen. Hinter ihnen steht vor allem der BUND, der sich als radikaler Naturschutzverband profiliert. Er möchte eigentumsrechtliche Hindernisse für den administrativen Naturschutz weitestmöglich aus dem Weg räumen.

    Im grünen Wahlprogramm ist die Rede davon, dass die "Akteure des haupt- und ehrenamtlichen Naturschutzes auf Augenhöhe mit Land- und Forstwirtschaft" zusammenarbeiten sollen. Mit einem Erfolg beim Nationalpark wäre eine Bresche in die Rechte der Grundeigentümer geschlagen.

    Wohin die Reise gehen soll, zeigt sich bei einem scheinbar peripheren Thema, dem Jagdrecht. NRW-Umweltminister Remmel will es "ökologisch" erneuern. Der BUND hat dazu einen Katalog von Maximalforderungen aufgestellt, deren Erfüllung nichts anderes als die Abschaffung der herkömmlichen Jagd als Recht der Grundeigentümer bedeutete.

    Alle Tierarten sollen dem Naturschutzrecht unterstellt werden. Jagd wäre nur noch auf dem Wege von "Ausnahmegenehmigungen" erlaubt, die nur noch für das Schalenwild – Reh, Hirsch und Wildschwein – erteilt würden, und zwar nur noch von Mitte September bis Mitte Dezember. Dann wären die meisten Jagdreviere nicht mehr verpachtbar, was einer kalten Enteignung der Grundeigentümer gleichkäme, die es außerdem hinzunehmen hätten, dass zu Schaden gehendes Wild auf den Feldern während der Vegetationsperiode nicht mehr bejagt werden könnte.

    Noch ist nicht klar, wie weit sich der Minister in diese Richtung treiben lässt und wie weit die Parole vom "ökologischen Umbau" das Verhältnis der nutzenden und schützenden Akteure in der Kulturlandschaft verschieben wird.

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