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Die Entschädigung der Angehörigen nach dem Flugzeugabsturz

Die Angehörigen der Absturzopfer des Germanwings-Fluges können mit einer raschen finanziellen Hilfe rechnen.

Als Vorschusszahlung der endgültigen Entschädigung müssen die Fluggesellschaften nach dem «Montrealer Übereinkommen» für den Luftverkehr innerhalb von 15 Tagen nach dem Unglück Soforthilfe leisten.

Wie hoch ist die Soforthilfe an die Angehörigen?

Hinterbliebene der Opfer sollen eine finanzielle Überbrückungshilfe von jeweils bis zu 50 000 Euro bekommen. Eine Lufthansa-Sprecherin bestätigte einen entsprechenden «Tagesspiegel»-Bericht am Abend. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte die genaue Höhe der Erstzahlung an die Angehörigen zuvor zwar nicht öffentlich genannt. Er betonte aber, die Summe sei ausreichend, um «unabhängig von der finanziellen Situation über die nächsten schwierigen Wochen und Monate zu kommen». Mindestens müssen die Fluggesellschaften nach dem «Montrealer Übereinkommen», in der die Haftung geregelt ist, Vorschusszahlungen von 20 000 Euro zahlen.

Mit welcher Entschädigung können die Angehörigen insgesamt rechnen?

Das lässt sich derzeit noch nicht sagen. Wenn abschließend festgestellt wird, dass der Co-Pilot den Absturz absichtlich herbeigeführt hat, wäre die Haftung der Fluggesellschaft nach Angaben des Luftfahrtrecht-Spezialisten Peter Urwantschky grundsätzlich unbegrenzt. «Es gibt dann keine Haftungsbeschränkung.» Bei technischen Fehlern hingegen müsse die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen mit maximal 150 000 Euro haften.

Welche individuellen Ansprüche gibt es?

Neben der Haftung der Fluggesellschaft sind für Angehörige auch die individuellen Versicherungspolicen der Insassen wichtig. Deutschlands größter Versicherer Allianz stellte klar, dass Ansprüche unabhängig von der Unglücksursache gelten. «Dass der Co-Pilot die Germanwings-Maschine wahrscheinlich absichtlich abstürzen ließ, hat keine Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen bei Verträgen der Lebens-, Sach- und Krankenversicherung der Allianz Deutschland.» Eine Reiseversicherung käme somit auch für die mögliche Rückführung sterblicher Überreste infrage. Zudem kommen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums auch Hinterbliebenenrenten und Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz in Betracht.

Wie wird die Entschädigung im Einzelfall berechnet?

Für die Höhe der Entschädigung an Angehörige spielt unter anderem die familiäre Situation des Verunglückten eine Rolle: Wenn ein Alleinverdiener ums Leben kommt, der drei kleine Kinder zu versorgen hatte, würde dies zu einer anderen Höhe des Schadenersatzes führen als bei einem alleinstehenden Rentner. Das menschliche Leid der Angehörigen lässt sich hingegen niemals in Zahlen fassen. Eine rein wirtschaftliche Betrachtung greift daher nach Ansicht des Anwalts Elmar Giemulla, der schon zahlreiche Angehörige von Absturzopfern vertreten hat, viel zu kurz. «Das Leben der Hinterbliebenen ist zerstört.» Dieser «moralische Schaden» lasse sich nicht mit den Paragrafen im deutschen Recht erfassen. Er setzt sich deshalb für eine Entschädigung ein, die auch die emotionale Nähe zu den Opfern berücksichtigt: Demnach würden Eltern für den Verlust ihrer Kinder besonders hoch entschädigt.

Wer zahlt die Entschädigungen?

Das Geld an die Angehörigen zahlt die betroffene Fluggesellschaft aus. Die Airlines sind aber gegen Unglücke versichert. Hauptversicherer für das abgestürzte Germanwings-Flugzeug ist die Allianz. Sie hatte bereits unmittelbar nach dem Absturz schnelle Unterstützung zugesagt. Dabei macht der Sachschaden am Flugzeug nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» mit 6,5 Millionen Euro nur einen geringen Teil des Gesamtschadens aus. Für die Allianz ist der Absturz bereits das vierte Unglück in kurzer Zeit. Auch bei der Ende 2014 vor Indonesien abgestürzten Air-Asia-Maschine und den beiden Flugzeugunglücken der Malaysia Airline im vergangenen Jahr war sie Hauptversicherer.

Müssen die Angehörigen vor Gericht ziehen?

Davon gehen die Luftfahrt-Experten nicht aus. «Wenn das in Deutschland verhandelt wird, wird man versuchen, sich außerhalb des Gerichts zu einigen», sagt Urwantschky. Aus Sicht von Opferanwalt Giemulla sollten die Verhandlungen aber transparent geführt werden, damit eine Vergleichbarkeit der Entschädigungszahlungen gewährleistet sei. Der Umgang der Lufthansa mit der Katastrophe bislang sei aber vorbildlich. «Da gibt es andere, die sich wegducken und sich nicht einmal bei den Angehörigen entschuldigen.»

Montrealer Übereinkommen für den Luftverkehr

Lufthansa-Pressekonferenz - Aufzeichnung vom Donnerstag