Die Datenschutzregelungen der Europäischen Union nehmen konkretere Formen an: Während einer Konferenz auf Zypern einigten sich die Innen- und Justizminister auf einheitliche Rahmenbedingungen. Demnach sollen Bürger der EU-Mitgliedsstaaten das Recht erhalten, Daten, die online gespeichert sind, löschen zu lassen. Auch sollen Informationen, die in Sozialen Netzwerken oder im E-Mail-Account hinterlegt wurden, bei einem Anbieterwechsel mitgenommen werden können. Zudem ist geplant, dass Unternehmen im Falle von Hackerangriffen betroffene Kunden umgehend informieren und gegebenenfalls Schadenersatz für den Datenverlust leisten. In Detailfragen wurde hingegen noch kein Konsens erreicht: Deutschland behält sich vor, eigene Regelungen für behördliche und staatliche Datenbanken zu entwerfen. Dies betrifft vor allem Zugriffsrechte und Speicherdauer.
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