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    EU-Kommissarin Reding verteidigt EU-Datenschutzpläne

    Reaktion auf Kritik von Bundesinnenminister Friedrich

    Die EU-Kommission hat Vorwürfe von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zurückgewiesen, die Brüsseler Behörde wolle beim Datenschutz zu viele Befugnisse an sich ziehen. "Für die Anwendung und Umsetzung der neuen Regeln zum Datenschutz vor Ort ist weiterhin jeder Staat selbst verantwortlich", erklärte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Montag in Brüssel gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die Luxemburgerin will am 25. Januar überarbeitete Regeln für den Datenschutz in der EU vorlegen.

    "In Deutschland spielen dabei Bundes- und Landesbehörden eine wichtige Rolle, vor allem im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, wo die EU den Mitgliedstaaten natürlich auch künftig wichtige Spielräume lassen wird", stellte Reding klar. Gerade in diesem Bereich müsse besonderen Sicherheitsinteressen Rechnung getragen werden. "Ich plane daher für diese Fragen nur eine Richtlinie vorzuschlagen, die die nach wie vor bestehenden Unterschiede in den Mitgliedstaaten berücksichtigt."

    Friedrich hatte sich am Wochenende ablehnend zu den Plänen aus Brüssel geäußert. "Die Vorstellungen der EU-Kommission, auf vielen Gebieten eigenes Recht an die Stelle von nationalen Vorschriften zu setzen, sehe ich kritisch", sagte der Innenminister dem "Tagesspiegel am Sonntag". Die Kommission müsse "Augenmaß bewahren und darf nicht Rechtstraditionen zum Schutz der Bürger, wie sie in vorbildlicher Weise vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden sind, durch komplette Neuregelungen und Kompetenzverlagerungen ersetzen wollen".

    Reding kündigte an, dass die neuen EU-Datenschutzregeln die nationalen Datenschutzbehörden stärken sollen: "Denn es sind die nationalen Datenschutzbehörden - und nicht etwa die EU-Kommission - die die neuen EU-Regeln auf nationaler Ebene vor Ort anwenden werden." Die nationalen Behörden sollen demnach "das nötige Arsenal erhalten, um bei missbräuchlicher Verarbeitung persönlicher Daten direkt eingreifen zu können. Sie sollen direkt den Beschwerden von Verbrauchern nachgehen können, Datenlecks untersuchen und erforderlichenfalls Geldbußen verhängen können".

    Reding strebt an, dass sich etwa soziale Online-Netzwerke wie das US-Unternehmen Facebook trotz eines Sitzes außerhalb der EU künftig beim Datenschutz an die europäischen Regelungen halten müssen, wenn sie ihre Dienste auch europäischen Verbrauchern anbieten. Eine der Hauptforderungen der Luxemburgerin ist ein festgeschriebenes "Recht auf Vergessen": Wer einmal persönliche Angaben im Internet veröffentlicht hat, soll diese jederzeit löschen können.

    Reding widersprach den Bedenken Friedrichs, ihr Vorhaben könne deutsche Rechtstradition ersetzen: Die EU-Regeln sollten in "besonders sensiblen grundrechtsrelevanten Bereichen" wie der Abwägung zwischen Datenschutz und anderen Grundrechten wie der Meinungsfreiheit Ausnahmeklauseln enthalten. "Solche Fragen würden somit ausdrücklich aus Gründen der Subsidiarität in den Händen des nationalen Gesetzgebers bleiben", erklärte Reding. "Die nationalen Gerichte - und damit auch das Bundesverfassungsgericht - sind und bleiben somit zuständig, so dass sich der Rechtsschutz nicht verändert."

    (AFP-Kontakt: CvD Wirtschaft, wirtschaft.deu@afp.com, 030 - 308 76 -170)

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