Bund, Länder und Kommunen dürfen bei der Ausschreibung von Aufträgen auf das Einhalten ökologischer und sozialer Aspekte pochen. Bestimmte Umweltgütezeichen können aber nicht zur Bedingung gemacht werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschied. Das Gericht schafft damit Klarheit für die europaweite Auftragsvergabe der öffentlichen Hand.
Im aktuellen Fall hatte eine Provinz in Holland die Bewirtschaftung von Kaffeeautomaten ausgeschrieben. Der Kaffee sollte weitgehend ökologisch hergestellt und fair gehandelt sein sowie den holländischen Gütezeichen "EKO" und "Max Havelaar" entsprechen. Laut Urteil ging die Provinz damit aber einen Schritt zu weit: Sie hätte zwar die für die Umweltzeichen festgelegten Spezifikationen zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe machen dürfen, die Gütezeichen selbst aber nicht.
Der EuGH hob in der Entscheidung ausdrücklich hervor, dass öffentliche Auftraggeber "Zuschlagskriterien wählen dürfen, die auf Umwelt- oder Sozialaspekte gestützt sind". Dabei können die einzuhaltenden Vorgaben sowohl Bauleistungen als auch Lieferungen von Produkten, Dienstleistungen oder Arbeitsbedingungen betreffen. Diese Bedingungen müssten aber klar und eindeutig formuliert werden.
Nach Angaben des Freiburger Öko-Instituts ist die Auftragsausschreibung auf Grundlage ökologischer und sozialer Kriterien in Deutschland zwar seit 2009 grundsätzlich erlaubt. Diese Möglichkeit wurde demnach aber bislang wegen rechtlicher Unsicherheiten und auch aus Kostengründen nur selten angewandt.


