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    EuGH: Kein Urheberschutz für Programmiersprachen

    Entwicklung von Alternativsoftware wird erleichtert

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entwicklung von Alternativsoftware für Computerprogramme erheblich erleichtert. Programmiersprachen und die Funktionalität von Computerprogrammen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wie der EuGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Zur Begründung hieß es, ein über den Quellcode hinausgehender Schutz ermögliche es, "Ideen zu monopolisieren". Dies sei "zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung". (AZ: C-406/10)

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