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    Experten und Interessenvertreter begrüßen Karlsruher Euro-Urteil

    Berlin (dapd). Die Billigung der milliardenschweren Euro-Hilfen Deutschlands durch das Bundesverfassungsgericht ist bei Wirtschaftsexperten, Verbänden und Gewerkschaften auf ein positives Echo gestoßen. Mit der Karlsruher Entscheidung würden die Rechte des Bundestages gewahrt, sagte der Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), Christoph Schmidt, am Mittwoch.

    "Mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist sichergestellt, dass der Haushaltsausschuss bei künftigen Finanzhilfen jedem Schritt zustimmen muss", sagte Wirtschaftsforscher Schmidt. Diese Wahrung der Rechte des Bundestages sei nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern auch ökonomisch sinnvoll, sagte Schmidt, der auch Mitglied des Sachverständigenrats zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist.

    "Einer drohenden Verselbstständigung und Quasi-Automatisierung der Rettungsschirme, welche den notwendigen Reformdruck in den hilfsbedürftigen Krisenländern zu stark gesenkt hätte, wurde damit ein Riegel vorgeschoben", fügte Schmidt hinzu.

    Der Konjunkturexperte des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Jens Boysen-Hogrefe, wertete das Urteil als eine "gute Nachricht, die die Unsicherheit reduziert". Ein anderer Urteilsspruch hätte den Handlungsspielraum der Regierung und des Parlaments eingeschränkt und den Gesetzgebungsprozess in die Länge gezogen, sagte er der dapd. "Jetzt ist ein Stück weit für die politische Sicherheit gesorgt, die dringend gebraucht wird."

    Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Peter Keitel, sagte: "Es ist gut, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen parlamentarischer Beteiligung und pragmatischer Reaktion auf finanzwirtschaftliche Notwendigkeit." Der Verband sei für eine institutionelle Weiterentwicklung der Eurozone.

    Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Ulrich Hocker, sagte: "Es ist richtig, dass zukünftig die Parlamentarier des Bundestages und der Haushaltsausschuss stärker in die Entscheidungen über Euro-Hilfen und zur Rettung des Euro eingebunden werden."

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor dem Abbau sozialer Errungenschaften im Zuge einer Lösung der Euro-Krise. Der DGB begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Euroskeptiker in ihre Schranken verwiesen habe, sagte der Vorsitzende Michael Sommer. Denn gerade Deutschland profitiere wie kein zweites Land in der EU von der gemeinsamen Währung und dem Binnenmarkt.

    "Aber wir kündigen unseren hartnäckigen und europaweiten Widerstand gegen den unsozialen Euro-Plus-Pakt an", sagte Sommer. Mit dem Pakt soll die Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Staaten erhöht werden. Nötig seien statt Sparen und Kürzen Konjunktur- und Infrastrukturprogramme in den Krisenstaaten, die langfristig die europäische und deutsche Wirtschaft stabilisieren, sagte Sommer.

    Der Bundesverband deutscher Banken zeigte sich erfreut, dass die Verfassungsrichter der Bundesregierung Grenzen gesetzt hätten. So dürfe der Gesetzgeber sein Haushaltsrecht nicht abtreten, auch nicht an die EU. "Es ist gut, dass das Gericht Bundesregierung und Parlament zudem einen großen Einschätzungsspielraum bei der Ausgestaltung von Hilfspaketen zubilligt", sagte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer.

    dapd

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    3 Kommentare

    • SLIMtronics  •  vor 8 Monaten
      Finanzeliten, Politiker und Gewerkschaften zusammen gegen das Volk? Na da ist ja endlich die Diktatur komplett !!!
    • wolfgang b  •  vor 8 Monaten
      es lebe die diktatur
    • Wolfgang  •  vor 8 Monaten
      War ja klar - Judicat non calculat "(Ein Richter rechnen nicht") hat noch nie gestimmt und wenn es um wirklich große Beträge ging, wurde noch immer regierungskonform gekniffen bzw. gebeugt. Also hat man den Klägern trotz leicht nachvollziehbaren rechtlichen Argumenten mit offensichtlich "kalten Füßen" vor einer "anderen" Entscheidung ein Trostbröckchen hingeworfen, sich ansonsten aber herausgehalten. Denn was will die Regierung und was darf sie ohne Parlament? Sie will in einer Zeit, in der die computeraufgerüsteten Finanzmärkte in Millisekunden mit astronomische Beträgen jonglierend nationale Haushalte in die Knie zwingen können, schneller agieren können und dafür die schwerfällige Befragung des Parlamentes abschütteln. Sie wird das Pragmatismus nennen. Mit dem Urteil muß sie zwar das Plenum nicht mehr fragen, aber immerhin den Wirtschaftsausschuss, dem die Verfassungsrichter offenbar mal so eben unterstellen, daß er das Plenum des Bundestages wiederspiegelt. Aber wie kann man das annehmen, wo es doch den Fraktionsszwang angeblich nicht gibt (bzw. eigentlich auch nicht geben darf)? Und welchen Sinn hat das Plenum noch, wenn immer mehr politische - und vor allem die wirklich wichtigen - Entscheidungen an ihm vorbei in nicht -öffentliche Ausschüsse verlegt werden? Gerade bei den aktuellen Fragen zum Euro bröckelt die Regierungsmehrheit im Parlament. Es ist also möglich, daß die Regierung etwas im Parlament -wenn man es denn fragen müßte - niemals durchsetzen könnte, was im Ausschuß unter Auschluß der Öffentlichkeit durch "handverlesene Mitglieder" problemlos abgenickt wird. Kann diese "repräsentierte repräsentative Demokratie " noch demokratisch sein? Ich glaube nicht, das unsere Verfassung das so gemeint hat. Und der Zeitgewinn? Was bedeutet es schon eine Entscheidungsbildung von Wochen auf günstigst wenige Tage zu beschleunigen - die weltweiten Zockerbuden - Börsen genannt - sind durchgehend geöffnet und reagieren vernetzt -s.o. - in Sekundenbruchteilen. Wenn es denn so ist, kann man es auch "ordentlich"machen, auch wenn es länger dauert - alles andere geht in die falsche Richtung - leider jetzt auch mit höchstrichterlichem Segen..