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    Finanzgericht: Fußballprofis gelten als Wirtschaftsgut

    München (dapd). Fußballprofis sind - rein steuerrechtlich - Wirtschaftsgüter. Bundesligavereine können die Ablösezahlungen und Provisionen bei Transfergeschäften deswegen nicht sofort von der Steuer absetzen, sondern müssen sie über die Vertragslaufzeit hin abschreiben. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Letztlich handle es sich beim Recht, den Spieler einzusetzen, um ein immaterielles Wirtschaftsgut, befanden die Richter und bestätigten die bisherige Rechtsprechung.

    Geklagt hatte der Fußballverein Hansa Rostock, wie aus informierten Kreisen zu erfahren war. Der Verein hatte unter anderem argumentiert, die aktuelle Praxis laufe auf eine verfassungswidrige Bilanzierung von "Humankapital" hinaus. Das Gericht erklärte dagegen, das Steuerrecht müsse die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse abbilden.

    (Aktenzeichen: I R 108/10)

    dapd

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