Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Pressebericht zufolge das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden auf dessen Revision aufgehoben. Der 53-jährige muss aber gleichwohl eine erneute Verurteilung auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung befürchten. Das Archivfoto zeigt die beiden Anwälte des 53-Jährigen
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