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    Frankfurter Gericht prüft Auslieferung von Tierschützer

    Paul Watson auf Kaution frei

    Die deutsche Justiz prüft eine Auslieferung des inhaftierten Tierschutzaktivisten Paul Watson nach Costa Rica. Das Frankfurter Oberlandesgericht ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine vorläufige Auslieferungshaft gegen Watson an, der am Wochenende in Frankfurt festgenommen worden war. Watson wurde nach Justizangaben auf Kaution freigelassen; die Kautionssumme sei auf 250.000 Euro festgesetzt worden. Der Gründer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd dürfe Deutschland bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens aber nicht verlassen.

    Watson war aufgrund eines internationalen Haftbefehls am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Nach Angaben von Sea Shepherd wirft Costa Rica dem 61-jährigen Kanadier wegen eines Einsatzes gegen die Jagd auf Haie Behinderung der Schifffahrt vor. Der Haftbefehl bezieht sich demnach auf eine Aktion aus dem Jahr 2002, als die Organisation vor der Küste Guatemalas einen Dokumentarfilm über die brutale Jagd auf Haie drehte.

    Die vorgeworfenen Taten seien "auch nach deutschem Recht strafbar und noch nicht verjährt", teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit. Es geht nach eigenen Angaben davon aus, dass Watsons Auslieferung "nicht von vornherein unzulässig" sei.

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