Frau klaut Sperma ihres Ex-Mannes

Ein Rentner aus Großbritannien muss 100.000 Pfund (rund 114.000 Euro) für seine Kinder bezahlen, von denen er jahrelang überhaupt nichts wusste: Seine Ex-Frau hatte sich bei einer In-vitro-Fertilisations-Klinik (IVF-Klinik) sein eingefrorenes Sperma erschlichen.

Die unglaubliche Geschichte findet im Jahre 1999 ihren Anfang. Ein britischer Spediteur begibt sich in Therapie gegen seine lähmende Arthritis. Weil zu den Nebenwirkungen der starken Medikamente auch Unfruchtbarkeit gehört, entscheidet er sich dafür, sein Sperma in der Bourn-Hall-Klinik in Cambridge zu lagern. Damit möchte er sichergehen, dass seine Frau und er auch nach der Behandlung noch Kinder bekommen können, wie die britische „Daily Mail“ berichtet.

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Doch dann kommt alles anders als erwartet: Das Paar lässt sich ein Jahr nach der erfolgreichen Therapie scheiden. Nur wenige Wochen später sucht die Ex-Frau des Mannes, dessen Name aus rechtlichen Gründen geheim gehalten werden muss, die Bourn-Hall-Klinik auf. Sie fälscht seine Unterschrift, die es den Ärzten erlaubt, sie mit seinem eingefrorenen Sperma künstlich zu befruchten – und zwar zweimal in drei Jahren. Im Juni 2001 bringt sie ein Mädchen zur Welt und im September 2003 dann einen Jungen. Ihr Ex-Mann ahnt davon nichts.

Mutter verklagt ihren Ex-Mann auf Unterhaltszahlungen


Erst Jahre später erfährt der 57-Jährige, dass er Vater von zwei Kindern ist: Als der Junge wegen einem Loch in seinem Herzen in eine Klinik eingeliefert wird, tritt die Schwester der Mutter mit dem leiblichen Vater in Verbindung und klärt ihn über seine Vaterschaft auf. Dann folgt ein Schritt der Mutter, mit dem niemand gerechnet hatte. Sie verklagt ihren Ex-Mann auf Unterhaltszahlungen von 100.000 Pfund – und bekommt Recht. Das Gericht erklärt sämtliche finanziellen Regelungen, die im Rahmen der Scheidung getroffen wurden, für ungültig. Die Begründung: Die Kinder seien bei den Berechnungen nicht aufgeführt worden.

Bis heute investiert der 57-jährige Rentner mehr als 200.000 Pfund (rund 229.119 Euro) in Anwaltskosten. „Ich fordere eine Änderung des Gesetzes, damit anderen Eltern diese Quälerei erspart bleibt“, wird er von der „Daily Mail“ zitiert. Seine Ex-Frau ist sich hingegen keiner Schuld bewusst: „Ich glaube nicht, dass ich irgendetwas falsch gemacht habe. Meine innere Uhr hat getickt und getickt und ich wollte unbedingt Kinder haben. Wenn ich das nicht getan hätte, wäre ich nicht mit meinen Kindern gesegnet. Ich bereue nichts.“

Gleiche Rechtsprechung in Deutschland


Ähnliche Fälle gibt es auch in Deutschland. So berichtete „bild.de“ im vergangenen Jahr von einem Vater aus Rostock, der ebenfalls seines Spermas beraubt wurde. Seine Ex-Frau nutzte das Trennungsjahr und die Tatsache, dass sie auf dem Papier noch verheiratet waren – und ließ sich mit seinem Sperma künstlich befruchten. Auch sie bestand auf Unterhaltszahlungen und bekam vom Oberlandesgericht schließlich Recht. Hinter den Urteilen steckt eine Regelung, die in Europa grundsätzlich nie angefochten wird: Alles für das Wohl des Kindes.