Zuerst konnte sie ihr Glück kaum fassen: Eine Million Dollar gewann Sharon Jones aus Arkansas mit einem Lottoschein, den sie in einem Abfallbehälter gefunden hatte. Doch die Ernüchterung ließ nicht lange auf sich warten: Die Frau, die den Schein weggeworfen hatte, beanspruchte den Gewinn für sich. In einem der spektakulärsten Lotto-Urteile der USA entschied nun ein Richter: Die Finderin muss die Million wieder abgeben.
Sharon Jones hatte das Ticket einem für wertlose Lottoscheine vorgesehenen Papierkorb entnommen, in einem Ladengeschäft in der Stadt Beebe, etwa 40 Meilen nördlich von Little Rock. Die ursprüngliche Besitzerin des Scheins, Sharon Duncan (der gleiche Vorname ist Zufall), hatte ihn dort nach eigener Aussage weggeworfen - weil ein Ausleseautomat ihr anzeigte, sie habe nichts gewonnen. Nun aber wurde ihr der Gewinn nachträglich zugesprochen
Der Anwalt der frustrierten Finderin sagte am Dienstag, er wolle Einspruch gegen das Urteil einlegen. Seiner Meinung nach sollte es niemandem gestattet sein, Sachen, die einmal weggeworfen wurden, wieder für sich zu beanspruchen. Zudem gab seine Klientin einen Teil des Geldes bereits für einen brandneuen Truck aus und machte Geldgeschenke an ihre Kinder.
Richter Thomas Hughes aber schloss sich der Argumentation der Gegenseite an und begründete sein Urteil damit, dass die Finderin nie abschließend sichergestellt habe, dass die Käuferin ihren Anspruch auf den Gewinn aufgegeben habe. "Die eine Million Dollar war nicht einfach gefundenes Geld", sagte Hughes.
Losverkäuferin brachte den Stein erst ins Rollen
Die Finderin sagte zuvor aus, sie habe eine Handvoll Lottoscheine aus dem Behälter genommen - so, wie sie es schon viele Male vorher getan habe. Es habe auch keinen Hinweis gegeben, dass Kunden des Geschäfts sich nicht bedienen durften. Sie widersprach damit der Aussage der Geschäftsführerin, die angab, sie habe ein Verbotsschild an dem Behälter für entsorgte Lottoscheine angebracht. Ein ehemaliger Verkäufer sagte jedoch aus, die Managerin habe das Schild erst angebracht, nachdem die Finderin den Gewinn einlöste.
Es war die Geschäftsführerin, die den Stein um das gefundene Ticket überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte und den Prozess anstrengte. Die Käuferin schloss sich der Klage erst nachträglich an, nachdem im Laufe des Prozesses ans Licht kam, sie könne die wahre Eigentümerin des Lottoscheins sein. Richter Hughes schloss mit dem Urteil nun nicht nur die Finderin vom Gewinn aus - auch die Geschäftsführerin, die zusammen mit dem Eigentümer des Geschäfts klagte, hätte keinen Anspruch auf das Geld. Hughes setzte eine Einspruchsfrist von 30 Tagen fest.
dapd / Yahoo! Nachrichten
Dass das Leben auch unfassbar schöne Geschichten um Lotto-Gewinne schreiben kann, zeigt dieses Video aus dem vergangenen Jahr, als entlassene kanadische Arbeiter über Nacht reich wurden:


