Freie Bahn für Samsung: Die Koreaner dürfen nun mit richterlichem Okay ihr Galaxy Tab 10.1N in Deutschland vertreiben. Der Nachfolger des Galaxy Tab 10.1, das aufgrund zu großer Ähnlichkeit zu Apples iPad ein Verkaufsverbot in der Bundesrepublik erhielt, hebe sich in seinem Design nun ausreichend von dem des marktführenden Konkurrenten ab, urteilte das Landesgericht in Düsseldorf in einem Eilverfahren. Komplett ausgestanden ist die Sache jedoch noch nicht: Das Hauptsacheverfahren, in dem Apple noch gegen weitere Samsung-Tablets zu Felde zieht, wird erst im September entschieden - ganz zu schweigen von den zahllosen anderen Klagen, mit denen sich die beiden Konzerne in den vergangenen Monaten überschütteten.
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