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    Gericht bejaht Schadenersatzanspruch gegen Middelhoff

    Essen (dapd). Das Essener Landgericht hat grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht des früheren Arcandor-Chefs Thomas Middelhoff für Pflichtverletzungen in seiner Amtszeit bejaht. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ließ das Gericht in einem am Mittwoch verkündeten "Grundurteil" aber offen. Ein Gutachten des Insolvenzverwalters beziffert die entstandenen Schäden auf bis zu 46 Millionen Euro.

    Der Manager und drei andere Vorstandsmitglieder hätten nach Überzeugung des Gerichts den Abschluss eines für Karstadt nachteiligen Vertrags über den Verkauf des Warenhauses in Wiesbaden noch verhindern können. Mehrere andere Vorwürfe gegen Middelhoff wies die Kammer ab. Middelhoffs Anwalt kündigte Berufung gegen die Entscheidung an.

    dapd

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