Traunstein (dapd). Die Internetausgabe der "Bild"-Zeitung darf die fraktionslose bayerische Landtagsabgeordnete Gabriele Pauli nicht mehr als "durchgeknallte Frau" bezeichnen. Das Landgericht Traunstein gab am Donnerstag einer Klage auf Unterlassung der einstigen CSU-Rebellin statt. Zudem dürfe das Online-Medium Fotos der ehemaligen CSU-Landrätin, die die Politikerin in Latex-Handschuhen zeigen, nicht "klassische Pornografie" nennen. Mit ihrer Schmerzensgeld-Forderung in Höhe von 5.000 Euro scheiterte Pauli allerdings.
Hintergrund des Prozesses ist ein 2007 bei bild.de erschienener Artikel, in dem Pauli als "durchgeknallte Frau" bezeichnet wird und der auch weiterhin online einsehbar war. Der Autor des Artikels bezog sich auf Fotos der Politikerin, die 2007 erstmals in der Zeitschrift "Park Avenue" veröffentlicht wurden und die Pauli unter anderem in Latex Handschuhen zeigen. Er bezeichnete sie als "klassische Pornografie". Pauli klagte dagegen 2011 auf Unterlassung.
Richter Dieter Weidlich sagte zur Begründung, er habe zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz abwägen müssen. Die Bezeichnung "durchgeknallte Frau" sei aber ein reines "Schmähurteil" und die Bilder seien nach objektiven Gesichtspunkten keine Pornografie. Der gesamte Bericht vermittle den Eindruck, es ginge darum "Frau Pauli herabzusetzen", sagte der Richter. Die Schmerzensgeld-Forderung lehnte er aber ab, da die Veröffentlichung des Artikels schon fünf Jahre zurückliege.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten, die nicht vor Gericht erschienen, können das Urteil am Oberlandesgericht überprüfen lassen.
dapd


