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    Gericht erlaubt Baumfällungen für "Stuttgart 21"

    Stuttgart (dapd-bwb). Die geplanten Baumfällungen für das Bahnprojekt "Stuttgart 21" können nun aller Voraussicht nach beginnen. Am Freitag wurde eine weitere juristische Hürde genommen - der Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte nach eigenen Angaben zwei Eilanträge des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ab, der damit die Fällung und Versetzung von 176 Bäumen im Schlossgarten verhindern wollte.

    Die Bahn zeigte sich erfreut über die Entscheidung und will nun zügig mit den Arbeiten beginnen. Die Zeit drängt, da sie vor Ende der vegetationsfreien Periode bis Ende Februar abgeschlossen sein müssen. Dafür muss die Polizei allerdings noch der Schlossgarten räumen, der von Projektgegnern seit Monaten besetzt ist. Der geplante Einsatz von rund 5.000 Beamten erfordert nach Darstellung des Innenministeriums eine Vorbereitungszeit von 10 bis 14 Tagen.

    Der BUND war der Auffassung, dass die Bäume so lange nicht gefällt oder versetzt werden dürfen, bis das Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement beendet ist. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

    Zur Begründung hieß es, die Baumfällarbeiten dienten der Umsetzung des alten Planfeststellungsbeschlusses und nicht der Planänderung. Es sei außerdem nicht glaubhaft gemacht worden, dass ein Planänderungsverfahren, welches allenfalls ein Beteiligungsrecht auslöse, durchgeführt werden müsse, hieß es weiter.

    Die mit den Baumfällarbeiten zusammenhängenden artenschutzrechtlichen Fragen könnten sowohl "mit Regelungsinstrumentarien" des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses als auch durch "nachträgliche Schutzvorkehrungen" gelöst werden. Beide Verfahrensweisen lösten aber kein Beteiligungsrecht des BUND aus. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Der "Stuttgart 21"-Sprecher Wolfgang Dietrich sagte, "wir sind froh, dass die letzte Hürde genommen ist und die vorgesehenen Maßnahmen, wenn auch verspätet, in Angriff genommen werden können". Mit der Entscheidung des VGH müssten jetzt auch die "letzten Vorbehalte" der Landesregierung ausgeräumt sein.

    Die Bahn gehe davon aus, dass die Polizei jetzt alle Maßnahmen ergreife, damit mit den Verpflanzungen und Fällarbeiten in den nächsten Tagen begonnen werden könne, sagte Dietrich.

    Zwischen der Bahn und dem Land hatte es in den vergangenen Tagen Unstimmigkeiten wegen des Polizeieinsatzes und der Baumfällungen gegeben. Die Landesregierung macht die Deutsche Bahn allein für die Verzögerungen beim Weiterbau des Bahnprojekts "Stuttgart 21", während der Staatskonzern Grün-Rot dafür die Schuld gibt.

    Der Staatskanzleichef Klaus-Peter Murawski (Grüne) schrieb am Donnerstag an Bahnvorstandsmitglied Volker Kefer, die von der Bahn angeführte zeitliche Verzögerung und der dadurch entstehende Zeitdruck bei "Stuttgart 21" resultierten daraus, dass die Bahn das Thema Artenschutz "schlicht nicht in den Griff bekommen" habe.

    Den Vorschlag der Bahn, ab dem 25. Februar alle noch nicht verpflanzten Bäume zu fällen, lehnt die Landesregierung ab.

    dapd

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    2 Kommentare

    • Velo Perthus  •  vor 3 Monaten
      Wer die Schnösel kennt, die im zivilen Leben von Niemandem Beachtung erfahren, weiß, daß die ihr Amt zur Selbstbespiegelung mißbrauchen. Gesetz wird gebeugt je nach Willen der Wirtschaft und dem Politikerklüngel. Welche Abhängigkeiten bestehen, geht ja aktuell seit Wochen durch alle Medien. Die Justiz sollte da auch mal beleuchtet werden. Fehlurteile, Rechtsbeugung und mehr in dieser Richtung sind ja auch keine Einzelfälle. Wer sich so gegen Vernunft und Volkeswillen stellt, dem soll verordnet werden, was er anderen zumutet. Also tauschen wir die Wohnungen. Die Roben ziehen dorthin, wo sie die blühende Zukunft sehen und räumen das Feld für diejenigen, die gern auf solche Idio..n verzichtet hätten. Vielleicht bestimmen Einzelne, was für alle gut zu sein hat! Warum lassen sich das Stuttgarts Bürger gefallen? Jagt die Heuchler aus dem Amt und hört auf, mit Euren Steuern Eure Widersacher zu entlohnen!
      Alle Macht dem Kapital oder alle Macht dem Volk.
      Ein guter Jurist hat sein Urteil zu begründen, Für diesen Irrsin hier gibt es keinen Paragraphen aber das Wort "Machtdemonstration" und Erfüllungsgehilfe. Das kennt man von der Justiz zur Genüge aus dem 3. Rch..
      • Wolfgang vor 3 Monaten
        Ich muss Dich da etwas korrigieren. es mag gegen die Vernunft sein, aber definitiv nicht gegen Volkeswillen. das Volk hatte die Möglichkeit, darüber zu entscheiden und hat nun mal leider die falsche Entscheidung getroffen.
        Was die Gerichtsentscheidung betrifft, so gibt es leider viele Richter, die dem Geld nicht abgeneigt sind. Ich habe mit solchen Richtern auch schon zu tun gehabt.
      • Velo Perthus vor 3 Monaten
        Ich weiß nicht, daß dem Volk die Möglichkeit einer Mitsprache gegeben wurde. Die vielen schlimmen Polizeieinsätze gegen die Demonstranten sprechen eine andere Sprache. Der Wille der Bürger spielt doch überhaupt keine Rolle dabei. Deswegen kommt es ja zu solchen Situationen, zu Zwangsmaßnahmen und Verwaltungsakten. Wer sich wehrt, wird niedergeknüppelt, die meisten haben längst gelernt, sich ins Private zurückzuziehen in Abkehr von der Politik.
      • Wolfgang vor 3 Monaten
        Es gab eine Volksabstimmung, bei der sich eine Mehrheit für Stuttgart 21 entschieden hat. Das ist ein fakt, den Du wohl vergessen hast.
    • Velo Perthus  •  vor 3 Monaten
      Bisher keine Kommentare vorhanden, stimmt überhaupt nicht, die sind nur alle wieder gelöscht, weil nicht systemkonform. Paßt alles prima zusammen. s. o.
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