Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Auslieferungshaftbefehl gegen den Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht. Weil das "in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war", sei der Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen gewesen.
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