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    Goethe-Bilder dürfen nicht ins Ausland ausgeführt werden

    München/Erfurt (dapd). Sechs Zeichnungen des Dichters Johann Wolfgang von Goethe dürfen die Bundesrepublik nicht verlassen. Im Rechtsstreit sind den Eigentümern die Ausfuhr und der Verkauf der Bilder ins Ausland untersagt worden. Laut einem am Freitag verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts München können die Zeichnungen weiter auf der Liste der nationalen Kulturgüter geführt werden.

    Der Eigentümer der Bilder, Nicolas Henckel von Donnersmarck, hatte gegen einen Antrag des bayerischen Kunstministeriums geklagt, die Zeichnungen eingetragen zu lassen. Mit der Eintragung in die Liste müssen sich die Eigentümer jeden Transport der Werke ins Ausland vom Bundeskulturbeauftragten genehmigen lassen.

    Die Zeichnungen sind Teil des sogenannten Hirschhügel-Konvoluts. Nach der Wende waren der Familie Henckel von Donnersmarck zahlreiche von der sowjetischen Militärverwaltung enteignete Kunstgegenstände zurückgegeben worden. Darunter befand sich auch das Konvolut aus 45 Zeichnungen, von denen 39 aus Goethes Feder stammen. 1994 schloss von Donnersmarck mit der Weimarer Klassik Stiftung einen Dauerleihvertrag über die Kunstwerke ab.

    2009 hatte sich der Eigentümer die 39 Goethe-Zeichnungen aushändigen lassen und 29 davon an einen Privatsammler in Österreich veräußert, ohne die Klassik Stiftung vorab zu informieren. Zehn der Bilder konnten nicht ins Ausland gebracht werden, nachdem die Stiftung sie als schützenswertes Kulturgut eintragen ließ.

    Juristisch ist der Verkauf nach Ansicht des Thüringer Kultusministeriums nicht zu beanstanden, da von Donnersmarck rechtmäßiger Eigentümer der Zeichnungen gewesen sei. In der Verhandlung in München war es nun um die übrigen sechs Arbeiten gegangen.

    Unterdessen bemüht sich das Thüringer Ministerium nach eigenen Angaben weiter, die verkauften Bilder wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    dapd

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