Nach dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag zu deutschen Entschädigungszahlungen an italienische NS-Opfer sieht Griechenland das Thema als noch nicht erledigt an. Das Urteil beziehe sich auf den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität für Deutschland und nicht auf die deutsche Verantwortung für die während des Zweiten Weltkriegs begangenen Verbrechen, erklärte das griechische Außenministerium am Freitag. Zudem habe das Gericht zu bilateralen Verhandlungen über Entschädigungszahlungen aufgerufen, hob das Ministerium hervor.
Der IGH hatte am Freitag entschieden, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer unabhängig vom erlittenen Leid nicht individuell entschädigen muss. Nach dem Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität seien die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam, hieß es.
Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. Ein Berufungsgericht in Florenz machte sich eine Entscheidung eines griechischen Gerichts zu eigen, Deutschland müsse den Hinterbliebenen der Opfer eines SS-Massakers von 1944 in Griechenland eine Entschädigung von etwa 28,6 Millionen Euro zahlen. 2011 schloss sich Griechenland Italien bei der Klage vor dem IGH an.


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