Potsdam (dapd). Über den Auslöser für das schwere Busunglück mit 14 Toten am Schönefelder Kreuz im September 2010 herrscht Uneinigkeit bei den Gutachtern. Während einer der Sachverständigen vor dem Potsdamer Landgericht am Freitag die Auffassung vertrat, die angeklagte Autofahrerin sei zu schnell gefahren und habe damit den Unfall verursacht, sah ein anderer keine Hinweise auf einen Tempoverstoß. Technische Mängel an den Fahrzeugen wurden hingegen von beiden Gutachtern ausgeschlossen.
Die 38 Jahre alte Berlinerin muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft verursachte sie den Unfall auf der Autobahn 10 am Schönefelder Kreuz, bei dem 14 Insassen eines polnischen Reisebusses ums Leben kamen und 37 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.
Unfallexperte Karsten Laudin hat eigenen Angaben zufolge mit einer Simulationsrechnung den möglichen Hergang des Unfalls rekonstruiert. Anhand dieser sei nicht nachweisbar, dass die Fahrerin schneller als die erlaubten 40 Stundenkilometer gefahren sei, sagte er.
Seiner Darstellung zufolge kollidierte der Pkw unmittelbar nach dem Verlassen der Auffahrt auf die A 10 mit der rechten Vorderseite des Busses. Durch den Aufprall drehte sich das Auto seitlich, sodass es mit dem Heck ein zweites Mal mit dem Bus zusammenstieß. Ein Insasse des Busses habe diesen Moment als "Tanz" beschrieben, sagte Laudin.
Der Bus sei durch den Aufprall und ein Ausweichmanöver des Fahrers gegen die Mittelleitplanke und dann mit der linken Seite gegen einen Brückenpfeiler geprallt, führte Laudin weiter aus. Die Wucht muss seiner Einschätzung nach so stark gewesen sein, dass die Dachkante in den Fahrgastraum und die linke Seite des Busses nach innen gedrückt wurde. Die Insassen auf der linken Seite hätten "keine Chance" gehabt, den Unfall zu überstehen. Nach Angaben Laudins sollen nicht alle Insassen des Busses angeschnallt gewesen sein, obwohl der Bus mit Sicherheitsgurten ausgestattet war.
Der Versuch des Busfahrers, dem von rechts kommenden Auto mit einem schnellen Lenkmanöver auf die Mittelspur auszuweichen, habe nach Laudins Ansicht möglicherweise zu den verhängnisvollen Folgen beigetragen. Einen Fahrfehler wollte der Sachverständige darin jedoch nicht sehen. "Das war ein verständlicher Reflex", sagte er.
Sein Gutachter-Kollege Hartmut Rau, den das Gericht am Freitag ebenfalls anhörte, vermutete hingegen, dass die Fahrerin zu schnell fuhr. Noch im Kurvenbereich des Autobahnzubringers geriet sie seiner Ansicht nach ins Schleudern und landete durch heftiges Gegensteuern fast im 90-Grad-Winkel unmittelbar vor den Bus.
Die von seinem Kollegen angenommene Kollisionsgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern halte er angesichts der Folgen für zu gering. Er gehe davon aus, dass der Pkw mit mindestens 50 bis 65 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein müsse.
Einig waren sich beide Gutachter, dass die Angeklagte aus einem bislang unbekannten Grund zu einer Reaktion veranlasst wurde, die das Auto außer Kontrolle geraten ließ. Auch technische Mängel an den beiden Fahrzeugen schlossen sie aus.
Unterdessen stellte der Verteidiger der angeklagten Fahrerin, Carsten Hoenig, einen weiteren Beweisantrag. In der vorangegangenen Verhandlung hatte ein Berufskraftfahrer als Zeuge ausgesagt und von einer angeblichen Ölspur auf der betreffenden Auffahrt berichtet, die immer bei länger anhaltendem Regen auftrete. Hoenig beantragte, einen Sachverständigen mit einer Untersuchung zu beauftragen. Der Unfall sei seiner Mandantin so lange nicht vorzuwerfen, bis eine Ursache durch eine ölverschmutzte Fahrbahn ausgeschlossen werde könne, sagte er.
Die Verhandlung wird am 25. Mai fortgesetzt.
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