Im ersten deutschen Piratenprozess der Neuzeit hat das Hamburger Landgericht zehn Seeräuber aus Somalia zu Haftstrafen von zwei bis sieben Jahren verurteilt. Nach fast zweijähriger Verhandlungsdauer sprach das Gericht die etwa 19- bis 50-jährigen Männer, deren genaue Geburtsdaten teils nicht feststehen, des Angriffs auf den Seeverkehr und des erpresserischen Menschenraubs schuldig. Sie hatten 2010 den Frachter "Taipan" überfallen.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht zum Teil deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren gefordert hatte. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers entweder die Einstellung des Verfahrens, Freisprüche oder deutlich niedrigere Strafen verlangt. Die Richter verhängten gegen die drei jüngsten Angeklagten Jugendstrafen von zwei Jahren Haft, gegen sieben Erwachsenen Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Revisionen können eingelegt werden.
Die Männer hatten am Ostermontag 2010 das unter deutscher Flagge fahrende Frachtschiff Taipan" rund 500 Seemeilen vor der Küste ihres Heimatlandes angegriffen. Sie waren dabei von niederländischen Marinesoldaten gestellt und an Deutschland ausgeliefert worden.
Vertreter der Verteidigung äußerten sich am Rande der Verhandlung zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. "Wir sind mit dem Urteil ziemlich zufrieden, für die Staatsanwaltschaft war es eine richtige Klatsche", sagte Rechtsanwalt Rainer Pohlen, der Verteidiger des jüngsten Angeklagten. Zentraler Erfolg für ihn sei, dass die jungen Angeklagten wohl gar nicht erst wieder in Haft müssten, da die Untersuchungshaft angerechnet werde und sie deshalb auf freiem Fuß kämen.
In ihren letzten Worten an das Gericht hatten einige Angeklagte am Freitag um Milde gebeten an die katastrophale humanitäre Lage in Somalia erinnert, in dem seit zwei Jahrzehnten Bürgerkrieg, Armut und Anarchie herrschen. "Mein Heimatland ist zusammengebrochen. Ich bitte den Herrn Vorsitzenden: Seien Sie gerecht", sagte einer von ihnen.
Der erste Piratenprozess in Deutschland seit Jahrhunderten war von widersprüchlichen Aussagen der geständigen Angeklagten geprägt. Während mehrere der Männer unter anderem angaben, mit Waffengewalt gegen ihren Willen zu dem Überfall gezwungen worden zu sein und ihr Vorgehen außerdem als eher ungeplant und dilettantisch beschrieben, hatte einer der Angeklagten ausgesagt, alle seien freiwillig dabeigewesen. Er hatte unter anderem auch einen seiner Mitbeschuldigten als Anführer genannt. Die übrigen bezeichneten ihn deshalb wiederholt als Lügner.
In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Bernd Steinmetz die Darstellungen der Angeklagten zurück. Das Kapern eines Schiffes auf hoher See sei eine "quasi-militärische Vorgehensweise", die daher "verlässliche Planung, klare Absprachen und eine akzeptierte Kommandostruktur" brauche, sagte Steinmetz. Es für das Gericht schlicht "nicht vorstellbar", dass eine solche Operation von nicht motivierten Tätern gestartet werde und deren Hintermänner etwas dem Zufall überließen. Bei den Angeklagten habe es sich "um eine schlagkräftige Truppe mit fester Aufgabenverteilung" gehandelt.

