Im Prozess Deutschland gegen Italien um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen fällt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Freitag sein Urteil. Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen um prüfen zu lassen, ob die in Italien gefällten Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Diese beziehen sich auf Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen wurden.
Zuvor hatte der italienische Kassationsgerichtshof entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentiert, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.
Nach Meinung von Kritikern gilt das Privileg der Staatenimmunität nicht im Falle schwerer Kriegs- oder Menschenrechtsverbrechen. Hitler-Deutschland habe mit seinen Angriffskriegen und der systematischen Missachtung der Rechte der Zivilbevölkerung gemäß den damals gültigen Schutzvorschriften der Haager Landkriegsordnung die Staatenimmunität verwirkt. Hieran sei auch der Rechtsnachfolgestaat Bundesrepublik Deutschland gebunden. Auch das Oberste Gericht Griechenlands (Areopag) und der italienische Kassationsgerichtshof wiesen das Argument der Staatenimmunität zurück.
Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass die materiellen Folgen von Kriegen in Friedensverträgen zwischen den Staaten ausgeglichen würden. Es sei dann Aufgabe des Empfängerstaats, erhaltenes Geld unter den Geschädigten zu verteilen. So habe Deutschland im Jahr 1961 auch 40 Millionen Mark an Wiedergutmachung an Italien gezahlt. Italien habe damals rechtswirksam auf alle weiteren Forderungen verzichtet. Ein Zusammenhang zwischen den anhängigen Verfahren vor italienischen Gerichten und der Pauschalzahlung aus dem Jahr 1961 besteht allerdings nicht.
Die Völkerrechtsberaterin der Bundesregierung, Susanne Wasum-Rainer, erklärte während der Anhörung im September 2011, in Italien seien etwa 80 Verfahren mit etwa 500 Klägern anhängig. Zahlreiche Kläger sind sogenannte Militärinternierte - ehemalige italienische Soldaten, die unter Aberkennung des Kriegsgefangenenstatus in Deutschland Zwangsarbeit leisten mussten.
Griechenland ist in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte wandten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des IGH wird Gerichtspräsident Hisashi Owada am Freitag bei einer öffentlichen Anhörung im Haager Friedenspalast ab 10.00 Uhr vortragen.


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