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    IGH urteilt über Entschädigung für Nazi-Verbrechen

    Prozess Deutschland gegen Italien um Staatenimmunität

    Im Prozess Deutschland gegen Italien um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen fällt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Freitag sein Urteil. Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen um prüfen zu lassen, ob die in Italien gefällten Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Diese beziehen sich auf Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen wurden.

    Zuvor hatte der italienische Kassationsgerichtshof entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentiert, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.

    Nach Meinung von Kritikern gilt das Privileg der Staatenimmunität nicht im Falle schwerer Kriegs- oder Menschenrechtsverbrechen. Hitler-Deutschland habe mit seinen Angriffskriegen und der systematischen Missachtung der Rechte der Zivilbevölkerung gemäß den damals gültigen Schutzvorschriften der Haager Landkriegsordnung die Staatenimmunität verwirkt. Hieran sei auch der Rechtsnachfolgestaat Bundesrepublik Deutschland gebunden. Auch das Oberste Gericht Griechenlands (Areopag) und der italienische Kassationsgerichtshof wiesen das Argument der Staatenimmunität zurück.

    Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass die materiellen Folgen von Kriegen in Friedensverträgen zwischen den Staaten ausgeglichen würden. Es sei dann Aufgabe des Empfängerstaats, erhaltenes Geld unter den Geschädigten zu verteilen. So habe Deutschland im Jahr 1961 auch 40 Millionen Mark an Wiedergutmachung an Italien gezahlt. Italien habe damals rechtswirksam auf alle weiteren Forderungen verzichtet. Ein Zusammenhang zwischen den anhängigen Verfahren vor italienischen Gerichten und der Pauschalzahlung aus dem Jahr 1961 besteht allerdings nicht.

    Die Völkerrechtsberaterin der Bundesregierung, Susanne Wasum-Rainer, erklärte während der Anhörung im September 2011, in Italien seien etwa 80 Verfahren mit etwa 500 Klägern anhängig. Zahlreiche Kläger sind sogenannte Militärinternierte - ehemalige italienische Soldaten, die unter Aberkennung des Kriegsgefangenenstatus in Deutschland Zwangsarbeit leisten mussten.

    Griechenland ist in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte wandten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.

    Eine Zusammenfassung der Entscheidung des IGH wird Gerichtspräsident Hisashi Owada am Freitag bei einer öffentlichen Anhörung im Haager Friedenspalast ab 10.00 Uhr vortragen.

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    8 Kommentare

    • Jakobiner  •  vor 3 Monaten
      Es ist aber schon dreist von Euch, den Opfern deutscher Verbrechen das Ergebnis deutscher Hinhalte- und Verzögerungstaktiken vorzuwerfen!
      • E.T. vor 3 Monaten
        Du scheinst den obigen Artikel nur sehr obeflächlich gelesen zu haben ...
    • Bojan  •  vor 3 Monaten
      Wer noch? Diejenige, die nach 1945 geboren sind auch ... Dumm ist nicht der will, sondern der die Wünschen erfüllt.
      67 Jahre nach dem Kriegsende!!! Das sind 3 neue Generationen geboren worden, Wahnsinn dieses Deutschland
      • E.T. vor 3 Monaten
        Das ist nur möglich, weil unsere Politiker statt einem Rückrat Silikoneinlagen haben!
      • ISAK H vor 3 Monaten
        Ich würde sagen dass das Deutsche Volk einen Rückrat aus Silikoneinlagen hat.
    • E.T.  •  vor 3 Monaten
      Wer hat noch nicht und will noch mal??
    • ISAK H  •  vor 3 Monaten
      Zitat:
      Deutschland argumentiert, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben. Klar, das ist Italien und nicht Israel.
    • OldB  •  vor 3 Monaten
      Der Krieg tobte in ganz Europa. Sind es doch immer wieder auffällig Staaten, die zur Zeit besonders durch Misswirtschaft am Euro leiden. Komisch :-)
    • Bernd  •  vor 3 Monaten
      Muß der Sohn und Enkel eines Mörders auch lebenslang in Haft,weil er der gleichen Familie angehört?Es muß mal gut sein mit Entschädigungen für Greueltaten unserer Vorfahren!!!!!!
    • Yahoo! Benutzer  •  vor 3 Monaten
      die sogenannten verbrechen sind alle durch das internationale kriegsrecht gedeckt gewesen.
      wer partisanen versteckte musste mit erschiessung rechnen. im kriegrecht gibt es sogar quoten zur erschiessung von z.b. bürgern eines dorfes die partisanen nicht ausliefern.
    • Gunter  •  vor 3 Monaten
      Irgendwann muss es mal gut sein. Die Kreuzritter haben vor ein paar hundert Jahren auch Kreuzzüge gemacht, sollten wir auch mal über Entschädigung nachdenken. Es lebt zwar keiner mehr aber egal, Hauptsache Entschädigung...