Im Prozess Deutschland gegen Italien um Entschädigungszahlungen wegen Naziverbrechen fällt der Internationale Gerichtshof (IGH) in einer Woche sein Urteil. Wie das Gericht in Den Haag am Freitag mitteilte, wird der Gerichtspräsident Hisashi Owada eine Zusammenfassung des Urteils bei einer öffentlichen Anhörung am 3. Februar ab 10.00 Uhr vortragen.
Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob die in Italien gefällten Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Diese beziehen sich auf Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen wurden. Zuvor hatte der italienische Kassationsgerichtshof entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse.
Deutschland argumentiert, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.
Nach Meinung von Kritikern gilt das Privileg der Staatenimmunität nicht im Fall schwerer Kriegs- oder Menschenrechtsverbrechen. Hitler-Deutschland habe mit seinen Angriffskriegen und der systematischen Missachtung der Rechte der Zivilbevölkerung gemäß den damals gültigen Schutzvorschriften der Haager Landkriegsordnung die Staatenimmunität verwirkt. Hieran sei auch der Rechtsnachfolgestaat Bundesrepublik Deutschland gebunden. Auch das Oberste Gericht Griechenlands (Areopag) und der italienische Kassationsgerichtshof wiesen das Argument der Staatenimmunität zurück.
Griechenland ist in das Verfahren involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte wandten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.
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