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    IGH urteilt am 3. Februar über Entschädigung für Naziverbrechen

    Prozess Deutschland gegen Italien um Staatenimmunität

    Im Prozess Deutschland gegen Italien um Entschädigungszahlungen wegen Naziverbrechen fällt der Internationale Gerichtshof (IGH) in einer Woche sein Urteil. Wie das Gericht in Den Haag am Freitag mitteilte, wird der Gerichtspräsident Hisashi Owada eine Zusammenfassung des Urteils bei einer öffentlichen Anhörung am 3. Februar ab 10.00 Uhr vortragen.

    Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob die in Italien gefällten Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Diese beziehen sich auf Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen wurden. Zuvor hatte der italienische Kassationsgerichtshof entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse.

    Deutschland argumentiert, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.

    Nach Meinung von Kritikern gilt das Privileg der Staatenimmunität nicht im Fall schwerer Kriegs- oder Menschenrechtsverbrechen. Hitler-Deutschland habe mit seinen Angriffskriegen und der systematischen Missachtung der Rechte der Zivilbevölkerung gemäß den damals gültigen Schutzvorschriften der Haager Landkriegsordnung die Staatenimmunität verwirkt. Hieran sei auch der Rechtsnachfolgestaat Bundesrepublik Deutschland gebunden. Auch das Oberste Gericht Griechenlands (Areopag) und der italienische Kassationsgerichtshof wiesen das Argument der Staatenimmunität zurück.

    Griechenland ist in das Verfahren involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte wandten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.

    (AFP-Kontakt: CvD Außenpolitik, ausland.deu@afp.com, 030 - 308 76 -111)

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    5 Kommentare

    • expat  •  vor 3 Monaten
      Das kratzt Putin doch nicht im Geringsten, die 40 000 toten Polen aus Kathyn, oder doch, aber bei dem Rubelstand doch nur Peanuts.
      Und die Toten der Khmer fallen doch auch in die Zustaendigkeit des IGH?
      Nur so ist doch die Angst eines Erdogan zu verstehen, Ankara waere Pleite!!
    • Mibi  •  vor 3 Monaten
      Dann sollen sie sich die Entschädigung doch beim Nazideutschland holen und nicht in der BRD. Nicht wahr. Die BRD hat keine Kriegsverbrechen begangen, jedenfalls nicht zwischen 1943 und 1945.
    • Dieter Lienau  •  vor 3 Monaten
      Nun denke ich muss auch mal schluss sein.Ansonsten zahlen wir bis ins Jahr 3000, weil irgendwer noch einen Schäferhund Mütterlicherseit,s aus Polen hat.
    • Mr.Smith  •  vor 3 Monaten
      wollten die nicht ein neues imperium erobern und haben sich mit A.H. verbündet? und war dort nicht die keimzelle des faschismus? die spagettifresser sollten mal die füsse still halten
    • Margret  •  vor 3 Monaten
      Italien soll sich mal an die Kriegsverbrechen in Griechenland und Albanien
      erinnern, da kommt so einiges zusammen.