Potsdam (dapd). Die letzten Momente ihres Lebens haben die beiden in einem Auto bei Nauen verbrannten Mädchen möglicherweise bei vollem Bewusstsein erlebt. Eindeutig zu klären sei das aber nicht mehr, weil die Leichen stark verkohlt gewesen seien, sagte eine Rechtsmedizinerin am Dienstag als Zeugin in dem Mordprozess gegen den Vater der Mädchen am Landgericht Potsdam.
Angeklagt ist der aus Dänemark stammende Mann wegen zweifachen Mordes. Im Prozessverlauf hatte er die Tötung bereits zugegeben.
Auf einer Urlaubsreise in Deutschland im August 2011 war er mit seinem Wagen in ein Waldstück bei Nauen (Havelland) gefahren, hatte darin Benzin ausgeschüttet und das Auto in Brand gesteckt. Seine beiden Kinder, die er zuvor mit Schlafmitteln betäubt hatte, verbrannten angeschnallt auf dem Rücksitz bei lebendigem Leib.
Fest stehe, dass den beiden neun und zehn Jahre alten Mädchen ein Schlafmittel verabreicht worden sei, das für Kinder nicht zugelassen sei, sagte die Rechtsmedizinerin. Der im Blut ermittelte Wert könne aber aufgrund der starken Hitzeeinwirkung im brennenden Auto von der tatsächlichen Dosis abweichen, ergänzte sie.
Als Folge der Tabletteneinnahme könne von einem "sehr festen Schlaf" ausgegangen werden. Zudem hätten die Mädchen Benzindampf inhaliert, was eine narkotische Wirkung erzeuge. Dennoch sei es durch die enorme Hitze möglich, dass ein starker Schmerzreiz die Kinder erwachen ließ.
Zuvor hatten vor Gericht weitere Sachverständige ausgesagt. Darunter waren Zeugen, die die Kleidung des Angeklagten aus der Tatnacht untersucht hatten. Der Anwalt der Mutter der getöteten Kinder, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, sieht durch die Zeugenaussagen starke Widersprüche zu den Angaben des Angeklagten.
Der nächste Prozesstag ist für den 3. Mai angesetzt. Dann soll den Angaben der Verteidigung zufolge auch die Ex-Frau des Angeklagten und Mutter der getöteten Kinder gehört werden. Ihre Anhörung im März musste verschoben werden, weil der Angeklagte an diesem Tag versucht hatte, sich umzubringen.
Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der Mann soll die Kinder im Sorgerechtsstreit seiner Ex-Frau nicht gegönnt haben. Ein Urteil wird im Mai erwartet.
dapd


