Fluggäste sollen in Deutschland wieder eine Schlichtungsstelle für Streit mit Airlines erhalten. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, mit dem Verbraucher eine Anlaufstelle bekommen, wenn etwa ihr Flieger zu spät oder gar nicht gestartet oder ihr Gepäck abhanden gekommen oder beschädigt worden ist. Verbraucherschützer und Opposition kritisierten, dass es statt einer wohl gleich mehrere Anlaufstellen geben wird.
Gerade zur Reisezeit geschehe es häufig, dass Flüge überbucht seien, annulliert würden oder sich verspäten, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Auch Gepäck gehe immer wieder verloren, werde beschädigt oder zu spät abgeliefert. "In all diesen Fällen haben Fluggäste umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaften." Diese müssten aber auch schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Hier setzte der Gesetzentwurf an, indem künftig jeder Fluggast seine Ansprüche außergerichtlich geltend machen könne.
Die Bundesregierung habe intensiv mit Fluggesellschaften und Verbänden verhandelt, um eine möglichst große Akzeptanz für eine Schlichtung zu erreichen, erklärte die Justizministerin. Schließlich sei vor einigen Monaten eine Einigung auf eine freiwillige Teilnahme an einer Schlichtung erzielt worden. Die erzielten Eckpunkte seien in den Gesetzentwurf eingeflossen. "Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt gewesen."
Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Airlines ihre Schlichtungsstelle selbst privatrechtlich organisieren. Wenn eine solche Stelle die gesetzlich festgelegten Anforderungen wie Unparteilichkeit und Fairness erfüllt, kann sie von der Bundesregierung anerkannt werden. Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, sollen einer behördlichen Schlichtungsstelle zugewiesen werden.
Die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß und der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Heinz Paula, kritisierten, mit verschiedenen Schlichtungsstellen sei das "Chaos der Zuständigkeiten" programmiert. Sie forderten eine übergreifende Schlichtungsstelle, an die sich Reisende mit allen Problemen bei Bahn-, Flug- und Busreisen wenden könnten. Mit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), an die sich Bahnkunden wenden können, gebe es bereits eine erfahrene Anlaufstelle.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) monierte, der Gesetzentwurf werde in vielen Punkten eher den Interessen der Anbieter als denen der Verbraucher gerecht. So solle sich die Schlichtungsstelle um viele Probleme nicht kümmern wie etwa fehlerhafte Internetbuchungen, Stornogebühren oder Hürden beim flexiblen Einsatz von Hin- und Rückflügen. "Das wird bei den Verbrauchern auf Unverständnis stoßen. Sie erwarten, dass die Schlichtungsstelle die richtige Instanz für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten ist", erklärte vzbv-Chef Gerd Billen.
Ein Lufthansa-Sprecher bezeichnete den Gesetzentwurf hingegen als "Schritt in die richtige Richtung". Wichtig sei, "dass alle mitmachen", sagte er AFP. "Besser wäre noch eine Schlichtungsstelle auf europäischer Ebene." Die EU-Kommission gab derweil eine App für gängige Smartphones heraus, die Flug- und Bahnpassagieren ihre Rechte anzeigt. Die Kunden können die App kostenlos herunterladen.


