Die Besoldung junger Professoren ist in vielen Bundesländern zu niedrig und muss neu geregelt werden. Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 2 haben Anspruch auf ein höheres Grundgehalt oder höhere einklagbare Leistungszulagen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Nun muss die Professoren-Besoldung bis Januar 2013 reformiert werden.
Das Urteil betrifft nicht nur Hessen, wo der klagende Professor seit 2005 Beamter ist. Alle Bundesländer müssen das System der Leistungszulagen laut Karlsruhe neu ordnen, falls sie daran festhalten wollen. Sie müssen zudem prüfen, ob das Grundgehalt ihrer sogenannten W-2-Professoren jeweils auf dem Niveau etwa eines Studiendirektors der Besoldungsgruppe A 15 liegt. Das ist nach Angaben des Hochschullehrerbundes (HLB) in fast allen Ländern bis auf Bayern nicht der Fall.
Die Spanne des W-2-Grundgehalts reicht von 4027,35 Euro in Berlin bis 4578,74 Euro in Baden-Württemberg. Hessen liegt mit 4239,10 Euro im Mittelfeld. Die Verfassungshüter begründeten ihr Urteil mit dem im Grundgesetz garantierten sogenannten Alimentationsprinzip für Beamte. Danach ist der Staat verpflichtet, seine Beamten "lebenslang angemessen" zu versorgen.
Die 2005 vom Bund reformierte und in den Ländern umgesetzte W-Besoldung sieht zu einem Grundgehalt variable Leistungszulagen vor. Dies soll den Unis eine aktive Personalpolitik beim Werben um Spitzenforscher ermöglichen.
Ein Professor aus Hessen hatte geklagt, da sein Einstiegsgehalt wegen der Reform um 25 Prozent unter das frühere Einkommen abgesenkt wurde. Für den Kläger führte das damals zu einem Grundgehalt von nur noch rund 3900 Euro monatlich sowie einer Leistungszulage von 23,72 Euro. Gemessen an der Verantwortung und dem Dienstrang des Professors sei das deutlich zu wenig, entschieden die Karlsruher Richter nun.
Laut Urteil durfte der Bundesgesetzgeber zwar die alte, an Dienstalterstufen ausgerichtete Besoldung durch ein System aus festen Grundgehältern und variablen Leistungszulagen ersetzen. Damit diese Zulagen aber die Absenkung des Grundgehalts ausgleichen können, müssen sie für jeden Professor unter klar erfüllbaren Voraussetzungen zugänglich und einklagbar sein. Damit müssen Bund und Länder nun die Leistungszulagen so ausgestalten, dass sie "Mindestanforderungen genügen".
Bislang vergaben Unis diese Zulagen etwa für das Einwerben von Drittmitteln aus der Wirtschaft. "Dies muss sich nun ändern: Wir brauchen wissenschaftsadäquate Kriterien, um die Leistung von Professoren beurteilen zu können", sagte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Bernhard Kempen, nach der Urteilsverkündung.
Ebenso wie Kempen geht auch HDL-Präsident Nicolai Müller-Bromley davon aus, dass das Urteil "für Bund und Länder teuer werden wird". Das gesamte Besoldungssystem für Professoren müsse nun auf den Prüfstand, sagte Müller-Bromley in Karlsruhe.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) forderte die Länder auf, das Urteil rasch umzusetzen und junge Hochschullehrer besser zu bezahlen. "Ich gehe davon aus, dass zahlreiche Länder nachsteuern werden", sagte Schavan der "Passauer Neuen Presse". Möglichkeiten für Bundeszuschüsse sieht sie aber nicht. "Die Personalausgaben sind einzig und allein Sache der Länder", sagte sie.


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